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Wiederheiraten Heirat älterer Partner Lasten aus der Vorehe und Vermögensverzeichnisses

31/08/2018
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Wiederheiraten Heirat älterer Partner Lasten aus der Vorehe und Vermögensverzeichnisses

Wiederheiraten Heirat älterer Partner Lasten aus der Vorehe und Vermögensverzeichnisses
Als ich zum zweiten Mal heiratete, war alles anders. Das Auffälligste war, dass wir so viele Kinder dabei hatten. Ich hatte zwei Kinder aus meiner ersten Ehe, mein Mann hatte ebenfalls zwei Kinder. Sein Sohn war sein Trauzeuge, meine jüngste hüpfte aufgeregt von einem Bein auf das andere und flüsterte im entscheidenden Moment:
Mama, ich muss mal, ein Kind knipste die Fotos, ein anderes spielte für uns die Orgel in der Kirche. Hanna K., 45, 2 Kinder aus erster Ehe, 2 Stiefkinder, 1 weiteres Kind in zweiter Ehe.

Das Zusammenleben in einer Stieffamilie ist nicht ohne die Erfahrungen aus der ersten Ehe zu verstehen. Auch die Auflösung der Ehe - sei es durch Scheidung oder Tod - und die Zeit danach prägen das Verhalten in der neuen Ehe. Bis alle ihren Platz in der neuen Familie gefunden haben und sich wohl fühlen, gemeinsame Erfahrungen ein stabiles Band bilden, geht es oft stürmisch zu.
Der Gesetzgeber bemüht sich, mit gesetzlichen Regelungen Hilfestellung zu bieten. Das neue Kindschaftsrecht, das am 1.7.1998 in Kraft getreten ist, brachte wichtige Änderungen für
die Stieffamilie. Die rechtliche Stellung der Stiefeltern wurde verbessert in den Bereichen Umgangsrecht und Namensrecht mit der Möglichkeit der Einbenennung und der Verbleibensanordnung. Weitere Neuregelungen, insbesondere im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge, stehen noch aus.

Trotz gewisser Verbesserungen durch die Reform gibt es nach wie vor einen erheblichen Unterschied im rechtlichen Status von Stiefeltern im Vergleich zu leiblichen Eltern. Die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Erbrechte werden zwischen Kindern und leiblichen Eltern allein aufgrund ihrer biologischen Verbundenheit begründet, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder wie ihre emotionale Beziehung zu den Kindern ist. Stiefeltern sind nach wie vor nicht verpflichtet, Unterhalt an ihre Stiefkinder zu zahlen, weder während des Zusammenlebens mit dem leiblichen Elternteil noch nach einer Trennung bzw. Scheidung. Von einem Stiefelternteil wird lediglich verlangt, dass er sich um die Stiefkinder kümmert, solange sie im gleichen Haushalt miteinander leben. Bei Trennung bzw. Scheidung gibt es zwar ein Besuchsrecht des Stiefelternteils, aber keine Pflicht zum Umgang wie bei einem leiblichen Elternteil. Und es gibt auch kein Sorgerecht, unabhängig davon, wie lange die Stiefkinder mit dem Stiefelternteil zusammengelebt haben.

Im Alltag einer Stieffamilie entstehen viele Fragen, die juristische Antworten erfordern. Wie sich das Zusammenleben in einer Stieffamilie gestaltet und wie mit den auftretenden Problemen umgegangen werden kann, ist ausführlich dargestellt in StiefKinder- RabenEltern und im Rechtsratgeber für Stieffamilien.

Heirat älterer Partner
Nicht alle Zweitehen sind Ehen, in denen Kinder eine wichtige Rolle spielen. Die zunehmende Lebenserwartung und Vitalität führen immer häufiger dazu, dass noch im Alter, wenn die Kinder längst erwachsen sind, Ehen geschlossen werden. Dann steht nicht die Erziehung gemeinsamer Kinder oder der Aufstieg auf der Karriereleiter im Vordergrund. Diese Ehe-leute wollen ihren Lebensabend miteinander verbringen, gemeinsam reisen, die großen Kinder besuchen und vielleicht ab und zu die Enkel betreuen. Das ist ein anderer Lebensabschnitt mit anderen Herausforderungen.

Lasten aus der Vorehe
Abgesehen von emotionalen Lasten unverarbeiteter Beziehungskonflikte der Vergangenheit, gibt es in der Regel handfeste materielle Lasten wie zum Beispiel Schulden oder Unterhaltsverpflichtungen. Wenn Sie zum zweiten Mal heiraten, sollten Sie nicht nur Ihre eigenen Hypotheken kennen, sondern sich auch über die Ihres Partners informieren.

Eine Unterhaltspflicht kann nach dem Gesetz zum Beispiel zwischen geschiedenen Ehegatten und gegenüber den Kindern der geschiedenen Eltern bestehen. Denkbar sind auch Schuldenberge, die im Zusammenhang mit der Scheidung entstanden sind, zum Beispiel durch eine Unterhaltsablösung oder Abfindung für einen Anspruch auf Zugewinnausgleich.

Erstellung eines Vermögensverzeichnisses
Bei der Vorbereitung der Eheschließung hat der Standesbeamte jeden Verlobten zu befragen, ob er ein Kind hat, für dessen Vermögen er verantwortlich ist. Bei Wiederheirat muss dies dem Familiengericht angezeigt werden. Auf Kosten des Sorgeberechtigten ist ein Verzeichnis des Kindesvermögens zu erstellen und dem Familiengericht einzureichen. Besteht eine Vermögensgemeinschaft zwischen dem Elternteil, der sich wieder verheiraten will, und dem Kind, so muss eine Vermögensauseinandersetzung herbeigeführt werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass das Vermögen des Kindes durch die Wiederheirat nicht geschmälert wird. Eine Schmälerung des Kindesvermögens ergibt sich zum Beispiel wegen des gesetzlichen Erbrechts, das jemand an dem Vermögen seines Ehepartners hat.

Das Familiengericht kann allerdings gestatten, dass die Auseinandersetzung ganz oder teilweise unterbleibt, wenn dies den Vermögensinteressen des Kindes nicht widerspricht. Dies ist der Fall, wenn durch die Aufteilung des Vermögens keine finanziellen Nachteile für das Kind entstehen oder bei nur geringem Vermögen die Aufteilung mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten und Kosten verbunden wäre, ohne dass das Kindesvermögen wirklich gesichert werden könnte.

Wiederheiraten Heirat älterer Partner Lasten aus der Vorehe Vermögensverzeichnisses und weitere Info zu diesem Thema lesen Sie hier

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