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Die Kinder wenn die Eltern miteinander heiraten - Eheberatung Tipps

14/06/2018
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Die Kinder wenn die Eltern miteinander heiraten - Eheberatung Tipps

Die Kinder wenn die Eltern miteinander heiraten - Eheberatung Tipps
Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind und einen Ehenamen führen, wird der Ehename zum Familiennamen ihrer Kinder. Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern automatisch, ein Bestimmungsrecht der Eltern gibt es nicht.

Clara und Hubert haben keinen gemeinsamen Ehenamen gewählt. Bei ihrer Heirat haben sie beschlossen, dass jeder seinen Namen behält. Clara heißt Clara Zart und Hubert heißt Hubert Müller. Wie heißt das gemeinsame Kind Andrea mit Nachnamen?
Das Gesetz beschränkt die Namenswahl auf eine Namensauswahl, das heißt, die Eltern können das Kind nur nach dem Vater oder nach der Mutter benennen. Andrea heißt also entweder Andrea Zart oder Andrea Müller.

Diese Erklärung der Eltern ist unwiderruflich und gilt auch für alle weiteren Kinder. Nur wenn das erste Kind verstirbt, kann eine anderweitige Namensbestimmung bei weiteren Kindern vorgenommen werden.

Clara und Hubert können sich nicht einigen, welchen Nachnamen ihre Tochter Andrea tragen soll. Was geschieht?
Können die Eltern sich innerhalb der erforderlichen Frist von einem Monat nach Geburt des Kindes nicht auf einen Nach-namen einigen, so überträgt das Familiengericht das Bestimmungsrecht auf einen Elternteil. Zuvor werden die Eltern vom Familiengericht angehört, und es wird versucht, eine einvernehmliche Regelung zwischen den Eltern zu erreichen. Gelingt das nicht, trifft das Gericht seine Entscheidung in Hinblick auf die Interessen des Kindes und setzt dem Eltern-teil für die Namensbestimmung eine Frist. Wird diese Frist versäumt, erhält das Kind automatisch den Namen des bestimmungsberechtigten Elternteils.

Nach ihrer Scheidung heißt Clara Meyer-Zart, ihre minder-jährige Tochter heißt Julia Meyer. Clara will sich mit dem ebenfalls geschiedenen Peter Husum-Hinse wieder verheiraten, dessen minderjähriger Sohn Herbert Hinse heißt. Wie heißt die neue Familie, und wie heißen die gemeinsamen Kinder von Peter und Clara?

Erste Alternative:
Das neue (gemeinsame) Kind erhält automatisch als Geburtsnamen den gemeinsam geführten Familiennamen seiner Eltern. Wenn Clara und Peter sich entschlossen haben, als Ehenamen den Geburtsnamen von Peter, Hinse, weiterzuführen, heißt das gemeinsame Kind Hinse. Hatten sie sich auf Claras Geburtsnamen Zart als Familiennamen geeinigt, so heißt das gemeinsame Kind Zart.

Zweite Alternative:
Haben die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen vereinbart, sondern ihre jeweiligen Namen behalten, so steht der Name des Vaters oder der Name der Mutter als Geburtsname für das Kind zur Wahl. Sind die Eltern außerstande, sich binnen eines Monats auf einen Namen zu einigen, überträgt das Familiengericht einem Elternteil das Bestimmungsrecht. Nach Ablauf der vom Familiengericht bestimmten Frist erhält das Kind automatisch den Namen, den der vom Familiengericht berufene Elternteil trägt.

Wie heißen die Kinder bei Wiederheirat?
Eine erneute Eheschließung lässt den Kindesnamen unberührt. Ein Kind behält seinen Geburtsnamen auch dann, wenn seine Eltern erneut heiraten und einen anderen oder keinen Ehenamen führen.

Einbenennung
Lebt ein Kind bei einem Elternteil, der eine neue Ehe eingehen will, kann dem Kind dieses Elternteils der Ehename aus der neuen Ehe zugewiesen werden. Dieser Vorgang heißt Einbenennung .

Die Möglichkeit der Einbenennung sah das bisher geltende bürgerliche Recht nur für das nichteheliche Kind vor. Mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 1. 7. 1998 ist auch die Einbenennung eines ehelichen Kindes im Falle von (Wie-der-) Verheiratung des Eltern teils möglich.

Clara Meyer, geborene Zart, ist geschieden und hat eine Tochter Anne Meyer aus der Ehe mit Werner Meyer. Sie hat die alleinige elterliche Sorge. Sie heiratet nun Hubert Müller. Es wird der Ehename Müller geführt. Kann das Kind Anne so heißen wie der Stiefvater?
Ja. Mutter und Stiefvater können durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Kind ihren Ehenamen erteilen. Das Kind heißt dann Anne Müller.

Clara Müller möchte, dass ihre Tochter Anne Meyer aus erster Ehe sowohl den Namen ihres Stiefvaters führt als auch den Namen ihres leiblichen Vaters behält. Ist das möglich?
Ja. Das Kind kann den Namen seines Stiefvaters als Zusatz zu seinem Nachnamen bekommen und heißt dann Anne Müller-Meyer oder Anne Meyer-Müller. Das Kind behält seinen bisherigen Namen als Geburtsnamen, der stiefelterliche Ehename tritt als Begleitname hinzu.

Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass sich die Lebenssituation des Kindes auch namensrechtlich widerspiegelt und die Eingliederung in die neue Stieffamilie erleichtert wird.

Mit jeder Wiederheirat ist eine erneute Einbenennung möglich. Der bisherige Begleitname entfällt dann. Der neue einbenannte Name tritt an dessen Stelle.9 Ist das Kind fünf Jahre alt, muss es der Einbenennung selbst zustimmen.

Peter Meyer, der leibliche Vater von Anne, ist gegen die Einbenennung seiner Tochter. Er möchte, dass sein Kind auch in Zukunft Anne Meyer heißt und nicht den Namen des Stiefvaters trägt. Kann er die Einbenennung verhindern?
Nein. Er muss zwar seine Zustimmung zur Einbenennung geben, verweigert er diese aber, so ersetzt das Familiengericht seine Zustimmung durch einen gerichtlichen Beschluss, wenn die Einbenennung zum Wohle des Kindes erforderlich ist. Das kann allerdings ein schwieriges Verfahren werden. Bei der Prüfung des Kindeswohls ist auch das Risiko zu berücksichtigen, dass die Einbenennungsehe scheitern kann und das Kind unter Umständen mit dem Namen des Stief-elternteils, zu dem es nur eine vorübergehende Beziehung gehabt hat, allein ist. Als Lösung bietet sich hier an, den Namen des Stiefelternteils als Begleitnamen für das Kind zu wählen, sodass das Kind dann einen Doppelnamen hat. Oder die Einbenennung erfolgt auf den Geburtsnamen des sorgeberechtigten Elternteils, der ja ebenfalls Ehename oder Begleitname werden kann.

Rechtsfolgen der Einbenennung
Die Namenserteilung begründet weder Rechte noch Pflichten. Der Stiefelternteil erlangt durch die Einbenennung kein Sorgerecht. Das leibliche Elternteil bleibt trotz der Namensangleichung wie bisher sorgeberechtigt.

Das Recht des Stiefelternteils auf Umgang mit seinem Stief-kind nach Trennung der Eheleute basiert auf der früheren häuslichen Gemeinschaft mit dem Kind und erfolgt nicht auf-grund der Einbenennung.

Die Einbenennung ist grundsätzlich endgültig. Die Möglichkeit zur Anfechtung besteht nicht. Dies kann zu der misslichen Folgen führen, dass ein Kind den Namen seines Stiefvaters trägt, obwohl die Ehe der Mutter wieder geschieden ist und sie zu ihrem früheren Namen zurückgekehrt ist. Das Kind kann an dieser Namensänderung nicht teilnehmen. Ihm bleibt nur die Möglichkeit der Namensänderung nach dem Namenrechtsänderungsgesetz - und das bedeutet, dass ein wichtiger Grund vorliegen muss.

Eheberatung Tipps und Ratgeber für Eheleute

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