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Erbschaftsteuer Steuerklassen Steuersätze Steuerschulden - Eheberatung Ratgeber

20/04/2018
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Erbschaftsteuer Steuerklassen Steuersätze Steuerschulden - Eheberatung Ratgeber

Erbschaftsteuer Steuerklassen Steuersätze Steuerschulden - Eheberatung Ratgeber
Die Fragen des Erbschaftsteuerrechts können hier nicht ausführlich behandelt werden. Eines steht fest: Der Staat erbt mit! Es empfiehlt sich deshalb eine vorausschauende Erbschaftsteuerplanung. Eine vernünftige Planung kann erhebliche Einsparungen bei der Erbschaftsteuer herbeiführen. Beraten Sie sich mit Ihrem Steuerberater / in oder Anwältin / Anwalt. Ein Überblick über die Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze soll den Einstieg erleichtern.

Steuerklassen
Die Höhe der anfallenden Erbschaftsteuer richtet sich da-nach, zu welcher Steuerklasse die Bedachten gehören. Diese Steuerklassen sind mit Wirkung vom 1.1. 1996 neu geordnet worden, die bisherigen Steuerklassen I und II sind zu einer einheitlichen Steuerklasse zusammengefasst worden. Die bisherigen Steuerklassen III und IV wurden zu Steuerklassen II und III.
Folgende Personen gehören in die einzelnen Steuerklassen:
Steuerklasse I:
• der Ehegatte
• die Kinder und Stiefkinder und deren Abkömmlinge
• die Eltern und Großeltern des Erblassers bei Erwerben von Todes wegen
Steuerklasse II:
• die Eltern und Großeltern bei Schenkungen
• Geschwister und deren Kinder (nicht Enkelkinder)
• Schwiegerkinder und Schwiegereltern
• Stiefeltern
• der geschiedene Ehegatte
Steuerklasse III:
• alle übrigen Erwerber sowie Zweckzuwendungen Steuerfreibeträge

Zur Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs sind Freibeträge zu berücksichtigen, die teilweise persönliche und teilweise sachliche Befreiungen enthalten. Die persönlichen Freibeträge können alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden.

Übersicht über die persönlichen Freibeträge:

Steuerklasse 1 EUR
Ehegatte 600000
Kinder 400000
Eltern, übrige Enkel usw. 100000
Steuerklasse II
Alle Personen 20000
Steuerklasse III
Alle Personen 10000

Steuersätze
Seit 1.1.1996 gelten die folgenden, nach Steuerklassen gestaffelten Steuersätze:

 ErbfolgWert des steuer­pflichtigen Erwerbs bis einschließlich Steuer­klasse 1 Steuer­klasse II Steuer­klasse III
EUR 100000 7% 12% 17%
EUR 500000 11 % 17% 23%
EUR 1000000 15% 22% 29%
EUR 10000000 19% 27% 35%
EUR 25000000 23% 32% 41 %
EUR 50000000 27% 37% 47%
Darüber 30% 40% 50%

5 Checklisten: Vorsorge
Zur Erleichterung der erbrechtlichen Regelungen nachstehend drei Checklisten, anhand deren Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen verschaffen können. Bei der Feststellung des Wertes unterscheiden Sie bitte nach dem Steuerwert, der für die Festsetzung der Steuer maßgeblich ist, und dem gegenwärtigen Verkehrswert Ihres Vermögens.
Checkliste: Vermögensverzeichnis
1. Grundvermögen
2. Betriebsvermögen
3. Barvermögen
4. Wertpapiere
5. Forderungen an Dritte wegen Darlehen
6. Lebensversicherungen
7. Altersversorgung durch Rentenversicherung/Lebens-versicherung
8. Wert von Hausrat, Kunstgegenständen, Schmuck, Kraft-fahrzeug, Hobbyausrüstung, Briefmarkensammlung etc.
9. Schulden
Hypotheken / Grundschulden Überziehungskredit/andere Kredite Verpflichtungen aus Vorehe

Steuerschulden
Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ehegatten aus Vorehe.

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