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Und wenn ein Kind kommt - Hochzeitsvorbereitungen Ideen
Und wenn ein Kind kommt - Hochzeitsvorbereitungen Ideen
Ingrid und Thomas sind verlobt; sie haben inzwischen zwei gemeinsame Kinder. Welchen rechtlichen Status haben Kinder, die während der Verlobungszeit geboren werden?
Diese Brautkinder genießen kein besonderes Vorrecht. Sie gelten als nichteheliche Kinder. Mit der Eheschließung wird das nichteheliche Kind automatisch ehelich.
Unterhaltsansprüche der Kindesmutter gegen ihren Verlobten ergeben sich nur zeitlich begrenzt. Grundsätzlich erhält die Kindesmutter für einen Zeitraum von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt. Dies gilt auch für Kosten infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung, die außerhalb dieses Zeitraumes entstehen.
Für einen Zeitraum von vier Monaten vor der Geburt bis zu drei Jahren nach der Geburt kann die Kindesmutter Unterhalt erhalten, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen und infolge der Schwangerschaft dringend erforderlich ist. Eine weitere Ausdehnung ist möglich, wenn es unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, die Unterhaltszahlungen einzustellen. Betreut der Vater das Kind, so kann er gegebenenfalls Unterhalt von der Kindesmutter verlangen.
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