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Sie wollen doch heiraten - Herzlichen Glückwunsch

12/05/2018
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Sie wollen doch heiraten - Herzlichen Glückwunsch

Sie wollen doch heiraten - Herzlichen Glückwunsch
Sie wollen heiraten? Herzlichen Glückwunsch! Aber haben Sie auch an die Folgen gedacht? Zu Großmutters Zeiten war die Ehe die erstrebenswerteste Lebensform für eine Frau. Über die Ehe - und damit über den Mann - erhielt sie Anerkennung und einen gesellschaftlichen Status. Sie war versorgt. Der Preis: die berühmten drei Kinder, Küche Kirche - und selten etwas darüber hinaus. War frau sitzen geblieben, hatte sie wenig Chancen auf Anerkennung in der Gesellschaft oder gar sozialen Aufstieg und beruflichen Erfolg. Heute ist für die Frau ein viertes K dazugekommen: Karriere. Immer mehr Frauen sind berufstätig, auch wenn sie Kinder haben.

Trotz steigender Scheidungsziffern gelten Ehe und Familie als die wichtigsten Grundlagen des Gemeinschaftslebens. Auch wer geschieden ist, heiratet wieder und probiert sein Glück ein weiteres Mal. Schließlich haben gut zwei Drittel aller Ehen Bestand.

Ehen stehen unter dem besonderen Schutz der Verfassung. Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Familienrecht wird vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Seit 3. 10. 1990 gilt es auch im Gebiet der ehemaligen DDR. Wichtige familienrechtliche Regelungen sind auch in Gesetzen und Rechtsverordnungen außerhalb des BGB enthalten, zum Beispiel im Ehegesetz, Eheschließungsrechtsgesetz, im Personenstandsgesetz, im Familiennamensrechtsgesetz, im Kinder- und Jugendhilfegesetz, im Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder, im Gleichberechtigungsgesetz, im Strafgesetzbuch. Rechtsvorschriften, die an familienrechtliche Tatbestände anknüpfen, finden sich außerdem im Steuerrecht und Sozialrecht.

Zahlreiche völkerrechtliche Verträge der Bundesrepublik Deutschland enthalten familienrechtliche Bestimmungen oder regeln Materien, die auch einen Bezug zum Familienrecht haben, zum Beispiel die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. 12. 1948 und die Menschenrechtskonvention vom 4. 11. 1950. Wenn es um Kinder und Unterhalt geht, sind vor allem die Haager Familienrechtlichen Überein-kommen wichtig. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält zwar keine Begriffsbestimmungen von Ehe und Familie, in An-knüpfung an die christlich-abendländische Tradition wird darunter aber nur die rechtliche Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau verstanden.

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