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Kinder Küche Karriere Rechte und Pflichten im Zusammenleben - Eheberatung Tipps
Kinder Küche Karriere Rechte und Pflichten im Zusammenleben - Eheberatung Tipps
Es ist noch gar nicht so lange her, da war völlig klar: Mit der Eheschließung gehörte die Frau nicht nur dem Mann, sondern auch den Kindern und der Küche. In den letzten fünfundzwanzig Jahren hat ein sozialer Wandel stattgefunden. Das Heiratsalter hat sich deutlich erhöht. Eine Folge davon ist, dass viele Frauen bereits in ihrem erlernten Beruf arbeiteten, wenn sie heiraten. Eine Änderung steht erst an, wenn Kinder kommen. Dann müssen sich die Eheleute entscheiden, ob einer von ihnen die Kinder betreut oder ob sie die Betreuung in andere Hände geben.
In der sozialen Wirklichkeit kann die Ehe heute nicht mehr statisch auf einen Typus festgelegt werden. Meist werden verschiedene Phasen durchlaufen.
Vier Ehemodelle lassen sich im Wesentlichen unterscheiden:
• In der Haushaltsführungsehe ist einem Ehegatten allein die Führung des Haushalts übertragen, während der andere Ehegatte einer Erwerbstätigkeit nachgeht und die für den Familienunterhalt erforderlichen Mittel beschafft. Damit leisten beide Ehegatten einen vollwertigen Beitrag zum Familienunterhalt, den das Gesetz bestimmt Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts.
• Sind beide Ehegatten erwerbstätig, so spricht man von einer Doppelverdienerehe. Wie nun die Ehe zu führen ist, schreibt das Gesetz nicht vor. Die Verteilung von Haushaltsführung, Erwerbstätigkeit und Kostenbeteiligung ist letztlich Sache von Verabredungen unter den Ehegatten.
• Als dritter Typus ist noch die Zuverdienstehe zu nennen, bei der ein Ehegatte (in der Regel immer noch die Frau) einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht. Diese Form entspricht weitgehend der Doppelverdienerehe. Dementsprechend hat der zuverdienende Ehegatte mit seinem Zuverdienst zum Familienunterhalt beizutragen. Wenn dagegen der Zuerwerb die Haushaltstätigkeit nicht beeinträchtigt und lediglich dazu dient, dem betreffenden Ehegatten ein Taschengeld zu verschaffen, handelt es sich um eine Haushaltsführungsehe. Eine Verpflichtung des zuverdienenden Ehegatten, mit einem entsprechenden Teil seines Zuverdienstes zum Familienunterhalt beizutragen, besteht dann nicht.
• Der vierte Typus spiegelt die soziale Entwicklung wider: Die Berufstätigkeit wird für die Dauer der Kinderbetreuung unterbrochen. Für diesen Zeitraum wählen die Ehe-gatten den Ehetypus Haushaltsführungsehe wegen der Notwendigkeit der Kinderbetreuung und weil die Eltern den Wunsch haben, die Kinderbetreuung nicht auf Dritte zu übertragen. In einem solchen Fall ist davon auszugehen, dass die Eheleute in aller Regel nicht mehr die Vorstellung haben, eine (weitere) berufliche Tätigkeit des kinderbetreuenden Elternteils komme nicht mehr in Betracht, sondern eher die Vorstellung, dass die Eltern nur den Wunsch haben, die Berufstätigkeit für die Dauer der Kinderbetreuung zu unterbrechen, egal, wie die Arbeitsmarktlage später sein wird. Diese Entscheidung wird auch erleichtert durch die Haltung vieler Arbeitgeber, die Arbeitsplätze freihalten oder Widereinsteigerinnen Projekte anbieten.
Ob, wann und in welchem Umfang die Rückkehr des kinder-betreuenden Elternteils in den Berufstattfindet, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
• von der Zahl der Kinder,
• von der Vereinbarkeit der Berufsausübung mit der Kinder-betreuung,
• von der konkreten Arbeitsmarktlage,
• von der Höhe der Kinderbetreuungskosten,
• von dem erzielbaren Verdienst.
Hausmänner und Hausfrauen
Thomas ist Hausmann. Er ist mit Ingrid verheiratet, betreut die gemeinsamen Kinder und versorgt den Haushalt. Eigenes Einkommen hat Thomas nicht. Muss Ingrid Thomass Haushaltstätigkeit bezahlen?
Nein. Die Haushaltsführung wird im Einvernehmen der Eheleute geregelt. Ein Gehalt bekommt Thomas nicht. Ingrid muss aber Wirtschaftsgeld und Taschengeld für Thomas zur Verfügung stellen. Die Umrechnung seiner Tätigkeit in Geld findet allerdings statt, wenn es zur Scheidung kommt oder Schadenersatzansprüche bei Ausfall aufgrund einer Verletzung bestehen.
Haushalt
Thomas kommt abends aus dem Büro und regt sich auf, weil das Frühstücksgeschirr noch auf dem Tisch steht. In der Küche türmen sich Töpfe und Teller vom Mittagessen. Die Küche sieht wie ein Schlachtfeld aus. Wer räumt auf?
Die Haushaltsführung betrifft beide Ehegatten gleichermaßen. Der Gesetzgeber verlangt, dass die Ehegatten die Haushaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen regeln. Eheleute müssen sich also einigen, wer was übernimmt. Wenn sich ein Einvernehmen nicht erreichen lässt, sind beide Ehepartner zur Haushaltsführung verpflichtet.
Wird die Haushaltsführung vollständig auf einen Ehepartner übertragen, ist die Haushaltsführung der Beruf, der in eigener Verantwortung ausgeübt wird. Der Ehegatte darf die Haushaltsführung nicht durch Verweigerung des Wirtschaftsgeldes unmöglich machen. Hausfrau oder Hausmann kann die Mithilfe des Ehegatten und der Kinder verlangen.
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