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Jawort vor dem Traualtar sagen - Hochzeitsplaner und die Checkliste

06/02/2017
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Jawort vor dem Traualtar sagen - Hochzeitsplaner und die Checkliste

Die Gründe für das Ja vor dem Altar können vielfältig sein. Der Glaube und der tief empfundene Wunsch nach dem Segen für die Ehe von „höherer Instanz" bewegen die einen zur Hochzeit in der Kirche, für die anderen steht der feierliche Rahmen im Vordergrund, wieder andere erfüllen damit Eltern und Schwiegereltern einen sehnlichen Wunsch. Wie dem auch sei: Im Gegensatz zur standesamtlichen Trauung kann das Brautpaar die kirchliche Trauung stärker mitgestalten. Wohlgemerkt: ein Pfarrer ist kein Zeremonienmeister für eine erhebende Stunde, den man sozusagen buchen kann, weil man Kirchensteuern zahlt. Je besser Sie sich mit dem Pfarrer, der Sie traut, abstimmen und je mehr Sie sich und Ihre Vorstellungen einbringen, desto persönlicher wird Ihr Traugottesdienst werden.

Ein paar Worte zur Geschichte der kirchlichen Trauung: Der Brauch, in der Kirche zu heiraten, ist noch gar nicht so alt. Brautmessen und priesterlicher Segen für junge Ehepaare sind zwar
seit dem Jahrhundert belegt, doch erst im 15. Jahrhundert konnte die Kirche das alleinige Traurecht für sich reklamieren. In der katholischen Kirche gilt die Ehe als Sakrament. Ein Verständnis, das Martin Luther nicht teilte. Für ihn war die Ehe eine weltliche Angelegenheit. Den Ausschlag für die Eheschließung gaben ohnehin rein weltliche Gründe. Wer wen heiratete, entschieden die Eltern nach Maßgabe von Stand, Besitz und Mitgift. Erst in der Romantik kam die Idee der Liebesheirat als Ideal auf. Die tatsächliche Trennung von Staat und Kirche war ein Ergebnis der Französischen Revolution. In Frankreich fand fortan die Ziviltrauung den „Segen" des Staates. In Deutschland wurde die Ziviltrauung erst Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt.

Die Vorbereitungen
Auch wenn Sie in puncto Hochzeit ganz und gar auf die Kirche eingestellt sind: Voraussetzung dafür ist die standesamtliche Trauung, denn nur sie hat vor dem Gesetz Gültigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob zwischen standesamtlicher und kirchlicher Hochzeit ein Tag oder zehn Jahre liegen. Wenn Sie in einer bestimmten Konfession getraut werden wollen, muss wenigstens ein Partner dieser Glaubensrichtung angehören. Der Pfarrer wird auf jeden Fall ein so genanntes Traugespräch mit Ihnen führen. Gesprochen wird sowohl über praktisch-organisatorische Punkte als auch über grundlegende Fragen der Ehe. Ablauf und Inhalt des Traugesprächs sind im Übrigen von Pfarrer zu Pfarrer verschieden.

Katholische Trauung
Die katholische Kirche unterscheidet zwischen Wortgottesdienst und Messfeier (Eucharistiefeier). Ist nur ein Ehepartner katholisch, wird in der Regel ein Wortgottesdienst gefeiert. Für die Anmeldung zur Trauung brauchen Sie folgende Unterlagen: Personalausweis, Taufurkunde mit Nachweis der Ledigkeit, Firmungszeugnis, Aufgebots-bescheinigung oder Heiratsurkunde des Standesamtes. Die Taufurkunde wird vom Taufpfarramt ausgestellt. Sie darf nicht älter als sechs Monate sein. Ein Firmungszeugnis ist in der Regel lediglich dann erforderlich, wenn die Firmung nicht auf dem Tauf-schein verzeichnet ist. Falls Sie nicht in Ihrer Heimatgemeinde heiraten, benötigen Sie zusätzlich eine Traulizenz oder einen so genannten Entlass-schein Ihres zuständigen Gemeindepfarrers.

Evangelische Trauung
Eines hat die evangelische Trauung mit der katholischen gemein: Die Ehe wird unter der Voraussetzung geschlossen, dass die Verbindung unauflöslich ist. Ei-ne zweite kirchliche Trauung nach einer Scheidung ist zwar möglich, aber man benötigt dazu eine „Ausnahmegenehmigung". Ob sie erteilt wird, entscheidet der zuständige Pfarrer.

Keine Angst vor schlechtem Wetter
Eine alte Volksweisheit beruhigt:
Wenn es regnet am Altar, hält das Glück für viele Jahr'.

Folgende Unterlagen sollten Sie zur Anmeldung für die Trauung mitbringen: Personalausweis, Taufschein, Konfirmationsschein, Aufgebotsbescheinigung des Standesamtes oder Heiratsurkunde. Falls Sie nicht in Ihrer Heimatgemeinde Ja sagen wollen, brauchen Sie noch eine sogenannte Zäsion/Dimissoriale vom „Heimat"-Pfarrer. Der Aufbau der Trauung in einem Wort-gottesdienst, zum Beispiel bei der ökumenischen Trauung, entspricht dem Ablauf einer Messfeier bis auf die Eucharistiefeier; auf diese muss im Wortgottesdienst verzichtet werden. Allerdings können Sie auch einen Wortgottesdienst festlich gestalten, zum Beispiel mit zusätzlichen Liedern und Lesungen - sprechen Sie Ihren Pfarrer oder Ihren Pastor darauf an.

Soweit die Erde Himmel sein kann, soweit ist sie es in einer glücklichen Ehe.
Marie von Ebner- Eschenbach

Das sollten Sie mit dem Pfarrer absprechen:
>>-Wen wünschen Sie sich als Ihre beiden Trauzeugen?
>>-Wie sieht der Ein- und Auszug aus der Hochzeitskirche aus?
>>-Welche Musik wird gespielt, und von wem?
>>-Sollen die Glocken geläutet werden?
>>-Soll die Kirche blumengeschmückt sein? Wenn ja, wer kümmert sich darum? Klären Sie die Kosten bezüglich Blumenschmuck, Musik etc. ab.
>>-Sind Filmen und Fotografieren während der Trauung erlaubt?
>>-Mancher Pfarrer ist davon alles andere als begeistert oder lehnt es prinzipiell ab. Und das sollten auch Ihre Gäste wissen.
>>-Während der Zeremonie wird eine Kollekte gesammelt.
>>-In manchen Gemeinden kann das Brautpaar bestimmen, welchem Zweck sie zukommen soll.

>>-Aufbau der Trauung in einer Messfeier

>>-Eröffnung Empfang des Paares vor der Kirche Einzug (mit Orgelspiel)
>>-Eingangslied
>>-Begrüßung/Einführung Kyrie (Gloria)
>>-Tagesgebet

>>-Wortgottesdienst Lesung und Antwortgesang Evangelium Predigt

>>-Trauung Fragen an die Brautleute Segnung der Ringe Vermählung Bestätigung der Vermählung Feierlicher Trauungssegen Fürbitten

>>-Eucharistiefeier Gabenbereitung Eucharistisches Hochgebet Vaterunser Friedensgruß Kommunion Danklied Schlussgebet

>>-Abschluss Segen Auszug aus der Kirche (mit Orgelspiel)

Ökumenische Trauung
Noch bis in die jüngere Zeit hinein war eine kirchliche Trauung zwischen Katholiken und Protestanten nicht möglich, da eine Trauung, die nicht nach katholischen Grundsätzen durchgeführt wurde, nicht gültig war. Seit dem 1.10.1970 hat sich das geändert; nun ist eine konfessionsverschiedene Ehe auch für Katholiken möglich. Diese „ökumenische" Trauung kann von einem evangelischen, einem katholischen oder von zwei Geistlichen aus beiden Konfessionen gestaltet werden, wofür es Vorlagen von beiden Kirchen gibt. Beide Pfarrer oder Pastoren wechseln sich dann beim Trauungszeremoniell ab. In der Re-gel aber nimmt jeweils der Geistliche die Trauung vor, in dessen Kirche sie stattfindet. Grundsätzlich ist die ökumenische Trauung immer ein Wortgottesdienst ohne Messfeier. Für die Anmeldung zu einer ökumenischen Trauung benötigen Sie folgende Unterlagen: Personalausweis, Taufschein, Firmungsurkunde bzw. Konfirmationsschein, Aufgebotsbescheinigung des Standesamtes oder Heiratsurkunde.

Wiederheirat Geschiedener
Da die katholische Kirche das Ehesakrament als einen unauflöslichen Ehebund betrachtet, kann sie die staatliche Ehe-scheidung nicht als Auflösung des Ehebundes anerkennen. Aus diesem Grund können Geschiedene zu Lebzeiten ihres früheren Partners grundsätzlich nicht zur katholischen Eheschließung zugelassen werden. Eine Ausnahme bilden nur die seltenen Fälle, in denen die Kirche die frühere Ehe für nichtig erklärt. Gründe für eine kirchliche Annullierung der Ehe können Unreife der beiden Partner zum Zeitpunkt ihrer Eheschließung oder das Ab-lehnen von Kindern des einen Partners sein. Auch bei der evangelischen Kirche gilt die Ehe im Prinzip als unauflöslich; ob Sie ein zweites Mal kirchlich heiraten dürfen, entscheidet der zuständige Pfarrer in Absprache mit dem Dekan.

Hochzeit unterm Brautportal
Bis 1525 heiratete man nicht vor dem Altar, sondern unter dem Kirchenportal. Größere Gotteshäuser hatten dafür ein eigenes Portal, das „Brautportal" oder „Brauttürl". Auch heute noch kann man solche Brautportale finden. Zu den bekanntesten zählen die Galluspforte des Basler Münsters, die Brauttüre von St. Martin in Braunschweig und die Brautpforten von St. Sebald und St. Lorenz in Nürnberg.

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