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Erbrecht unter Ehegatten gesetzliche Erbfolge bei Heirat - Eheberatung Ratgeber

28/04/2018
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Erbrecht unter Ehegatten gesetzliche Erbfolge bei Heirat - Eheberatung Ratgeber

Erbrecht unter Ehegatten gesetzliche Erbfolge bei Heirat - Eheberatung Ratgeber
Bei der Eheschließung denkt niemand gern an den Tod. Trotzdem sollte man sich rechtzeitig mit dem Gedanken befassen. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, wird zunächst die Rechtslage zum Zeitpunkt der Heirat dargestellt.

Gesetzliche Erbfolge bei Heirat
Mit der Eheschließung entsteht ein Ehegattenerbrecht, das heißt, die Ehepartner erben voneinander. Ist kein Testament oder Erbvertrag vorhanden, tritt nach dem Tod des Ehepartners die gesetzliche Erbfolge ein. Sie begünstigt den Ehepartner und daneben die Verwandten des Verstorbenen. Wer am nächsten verwandt ist, wird auch am meisten bedacht. Als erste Verwandte gelten Kinder.

Das Gesetz teilt die Verwandtschaft in Ordnungen ein. Nach diesem Ordnungssystem schließt jeder Verwandte einer vorhergehenden Ordnung Verwandte der nachfolgenden Ordnung aus.

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Gesetzliche Erbfolge, wenn die Ehegatten keine Kinder haben
Hubert und Ingrid sind viele Jahre verheiratet. Das Haus, in dem sie leben, gehört Hubert. Hubert verspricht Ingrid, sie an dem Haus zu beteiligen. Das regeln wir, sagt er. Als Hubert plötzlich stirbt, ist nichts geregelt, eine Eintragung ins Grundbuch ist nicht erfolgt. Huberts Mutter und Huberts Bruder verlangen ihren Erbteil und fordern die sofortige Auszahlung. Wenn Ingrid das Geld nicht habe, müsse das Haus eben verkauft werden. Was nun?

Haben die Eheleute keine Kinder, sind Erben der ersten Ordnung nicht vorhanden. Es erben dann neben dem überlebenden Ehepartner die Erben der zweiten Ordnung. Wie aus obiger Tabelle ersichtlich, sind das die Eltern und Geschwister des Erblassers und, wenn diese bereits verstorben sind, deren Kinder. Die Eltern des Erblassers erben nach Linien. Das bedeutet, dass die eine Hälfte des Nachlasses an die Linie der Mutter fällt und die andere Hälfte an die Linie des Vaters. Solange die Eltern leben, erben die Geschwister des Erblassers nichts.

In dem oben geschilderten Fall erbt Huberts Mutter. An die Stelle des bereits verstorbenen Vaters tritt Huberts Bruder. Beide erben zusammen mit der hinterbliebenen Ehefrau Ingrid. Wie viel können sie beanspruchen?

Neben Verwandten der zweiten Ordnung erbt der überlebende Ehegatte die Hälfte der Erbschaft. Lebten die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erbt Ingrid aufgrund der güterrechtlichen Regelung ein weiteres Viertel, sie erbt also insgesamt drei Viertel. Das vierte Viertelteilen sich Mutter und Bruder, jeder erhält ein Achtel. Hatten die Eheleute Gütertrennung vereinbart, erbt Ingrid die Hälfte. Die andere Hälfte teilen sich Mutter und Bruder des verstorbenen Ehemannes. Dass es bei einer solchen Konstellation zu Problemen kommen kann, liegt auf der Hand. Durch eine rechtzeitige testamentarische Regelung zu Lebzeiten lassen sich solche Schwierigkeiten leicht vermeiden.

Gesetzliche Erbfolge, wenn die Ehegatten Kinder haben
Haben die Eheleute Kinder, sind Erben der ersten Ordnung vorhanden. Neben dem überlebenden Ehegatten erben dann die Kinder. Sind die Kinder verstorben, treten deren Kinder, also die Enkel, an ihre Stelle. Wie viel kann der überlebende Ehepartner neben den Kindern beanspruchen?
Lebten die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erbt der Ehepartner neben dem gesetzlichen Viertel aufgrund der güterrechtlichen Regelung8 ein weiteres Viertel. Die verbleibende Hälfte teilen sich die Kinder zu gleichen Teilen, egal, wie viele Kinder vorhanden sind.

Hatten die Eheleute Gütertrennung vereinbart, erbt der Ehepartner ein Viertel. Aber: Der Anteil des überlebenden Ehepartners verändert sich je nach Anzahl der Kinder. Hatten die Eheleute ein Kind, erhält der Ehepartner ein zusätzliches Viertel, erbt also insgesamt die Hälfte des Nachlasses. Sind zwei Kinder da, erben Ehepartner und Kinder ebenfalls zu gleichen Teilen, sodass jeder ein Drittel erhält. Haben die Eheleute drei oder mehr Kinder, bleibt es für den hinterbleibenden Ehepartner bei dem Erbteil von einem Viertel. Die Kinder teilen sich die verbleibenden drei Viertel.

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