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Eine kleine Kulturgeschichte der Ehe - alte Hochzeitsbräuche

09/07/2018
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Eine kleine Kulturgeschichte der Ehe - alte Hochzeitsbräuche

Eine kleine Kulturgeschichte der Ehe - alte Hochzeitsbräuche
Lassen Sie uns einen Blick auf unsere frühe Geschichte werfen. In unserem Schöpfungsmythos steht: Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie als Mann und Weib. Für den göttlichen Gedanken bestand der Mensch aus den beiden Hälften Mann und Frau. Warum feierte das Paar, Adam und Eva, am sechsten Tag keine paradiesische Hochzeit? Warum lebten sie unverheiratet zusammen?

Das Wort Ehe bedeutete ursprünglich Recht, Gesetz, ewige Ordnung. Erst im Übergang von der zunächst kreatürlichen Gesellschaft zur Gruppengemeinsamkeit erkannten die Menschen, dass sie Regeln und Gesetze brauchten.

So barbarisch uns die alten Verlobungs- und Hochzeitsriten heute auch erscheinen mögen, sie bedeuten tat-sächlich einen Höhepunkt der Zivilisation. Am Anfang jeder Völkerchronik steht der Frauenraub. Im Laufe der Zeit entwickelte sich aus der Raubehe die Kaufehe. Dieser relative Zivilisationserfolg scheint auf Grund des Widerstandes der Frauen erfolgt zu sein. Bis heute hat sich zum Beispiel an vielen Orten im Osten der Schwerttanz der Braut am Hochzeitsfest erhalten.

Das, was wir unter Ehe verstehen, entstand erst bei den Kulturvölkern. Die Beziehung zwischen Mann und Frau wurde durch Gesetze geregelt. Schon die frühen Hochzeiten waren rauschende Feste für die gesamte Gemeinschaft. Die Öffentlichkeit war Trauzeuge der ehelichen Verbindung.

Das beantwortet die Frage nach der wilden Ehe von Adam und Eva. Sie hatten keine Wahl. Es gab keine Öffentlichkeit. Sie mussten nicht in der Gemeinschaft den gegenseitigen Besitzanspruch absichern. Das tun wir heute noch, wenn wir sagen: Darf ich Ihnen meine Frau vorstellen oder das ist mein Mann. Auch wir sind fest verhaftet im Denken in Besitzansprüchen.

Im germanischen Recht war die Ehe unabhängig vom Jawort der Braut gültig. Ihr Vormund, der Vater oder der nächste männliche Verwandte, versprachen dem Bräutigam die vormundschaftliche Gewalt, die Munt über das Mädchen. Die Brautgabe, Muntschatz genannt, wurde festgesetzt, und der Bräutigam gelobte, die Braut heimzufuhren. Diesen Vertrag nannte man daher Verlobung. Diese älteste Form der Trauung ist noch heute im englischen Vermählungsritual erkennbar, wenn der Vater die Braut an den Schwiegersohn übergibt.

Nach der Trauung unter der Dorflinde wurde die Braut in das Haus des Mannes geführt. Dort fand dann in Gegenwart von Zeugen die Beschreitung des Ehebettes statt. Dieser Vollzug der Ehe hatte Standes- und güterrechtliche Folgen. Eine Alternative dazu bildete die Friedelehe. Die Frau behielt die freie Verfügungsgewalt über ihr Eigentum, die formelle Trauung fehlte. Das war eine Art Ehe ohne Trauschein.

Man kann die Geschichte der Hochzeit nicht losgelöst von der Kirchengeschichte betrachten. Die christliche Kirche hatte lange Zeit keine gültige Rechtsform. Der Erzbischof Caesarius von Arelate (um 470-542) verbreitete zur Zeit der Völkerwanderung die römische Staatsreligion weit über die Grenzen des Römischen Reiches hinaus. Mit missionarischem Eifer predigte er voreheliche Enthaltsamkeit, die auch für Männer gelten sollte. Und er wetterte ebenfalls gegen die lasterhafte Sitte, sich vor der Hochzeit Konkubinen zu halten. Die kirchliche Doppelhochzeit Kriemhilds mit Siegfried und Brunhilds mit Günther im Nibelungenlied fand allerdings erst im Anschluß an das Beilager statt.

Frauen konnten ihre Wünsche kaum anders als negativ bekunden, indem sie mit allen Mitteln eine Ehe verweigerten. Der langobardische König Rothari erließ im Jahre 643 ein Edikt, wonach verboten wurde, eine Frau gegen ihren Willen zu heiraten, jedoch blieb das väterliche und brüderliche Verlobungsrecht davon unberührt.

Das abendländische Weltbild ist nicht nur vom germanischen Denken und der kulturellen Welt des Römischen Reiches geprägt, sondern auch von der Kirche, die Altes und Neues zu Eigenem verwob. Durch kirchlichen Einfluß reduzierte sich im Mittelalter das Verlobungsrecht des Vormunds auf ein Ehebewilligungsrecht.

Doch die Forderung der Theologen nach der Einwilligung der Frau scheint weitgehend eine auf dem Papier gebliebene zu sein. Eheliche Partnerschaft und Liebe blieben im Mittelalter ein seltener Glücksfall. Ehen wurden in allen Gesellschaftsschichten fast ausschließlich von den Familienvätern nach sozialen, wirtschaftlichen und politischen Gesichtspunkten vereinbart, ohne dass die Kinder Einfluß darauf hätten nehmen können. Bei der Trauung stellte der Priester dann fest, ob beide Seiten ihre Einwilligung gegeben hatten und ob die Regeln der Nichtverwandtschaft eingehalten worden waren. Danach begnügte er sich damit, an der Zeremonie teilzunehmen und sie mit einem Gebet zu besiegeln.

Mochten die Theologen noch so betonen, dass jeder der beiden Gatten sich dem anderen gab, die Heiratszeremonie zeigte unverkennbar den Vorrang des Mannes. Er legte den Ehevertrag vor und reichte seiner Braut den Ring. Die öffentliche Zeremonie fand ihren Abschluß in der Segnung des Brautbettes. Unter den aufmerksamen Blicken der Verwandten und des Priesters bestiegen Braut und Bräutigam das Bett. Ein Priester oder der Vater des Bräutigams sprachen den Segen, der die Fruchtbarkeit fördern sollte.

Nachdem die Kirche das Jawort beider Brautleute als Voraussetzung für die Gültigkeit einer Eheschließung durchgesetzt hatte, wollte sie auch die Trauung vollziehen. Noch im 14. Jahrhundert waren Laientrauungen üblich. Die übliche Reihenfolge war: Trauung durch einen Laien, Beischlaf und zuletzt der feierliche Kirchgang.

Erst im 15. Jahrhundert setzte sich das Traurecht der Kirche allgemein durch. Im Jahre 1525 wurde festgelegt, dass eine kirchliche Trauung vor dem Altar und nicht vor der Kirche stattzufinden hatte. Der Nürnberger Rat ordnete dies nach der Einführung der Reformation an. Das Konzil von Trient (1545-1563) präzisierte das Eheschließungsrecht: Die Trauung musste nun von einem Pfarrer und vor zwei bis drei Zeugen durchgeführt werden. Der Ehe wurde der Status eines Sakraments zugestanden. Martin Luther widersprach dieser Auffassung. Für ihn war der Ehestand ein weltliches Geschäft.

So sah es auch die weltliche Obrigkeit der Stadt Müllheim und protokollierte im Trauungsbuch: 1737 den 6. Novembris ist Johannes Meyer von Mengen auff Herrn Diacono Zanden mit Barbara Pfisterin, welche Meyer sub promissione matrimonii (unter dem Versprechen, sie zu Serenissimi hohen Befehl in der Kirche allhier zu heiraten) geschwängert, copuliert worden, und weil ersagter Meyer die Pfisterin absolute nicht heurathen wollen, ist er von 4 Wächtern armata manu (mit bewaffneter Hand) in die Kirchen geführt, zum Altar hingeschleppt, seine Hand mit Gewalt in die Hand der Pfisterin eingeschlagen worden, und da er beständig nein sagte: Ich will sie nicht etc., hat Herr Diaconus ex mandato Serenissimi (auf Befehl des Marktgrafen) ja gesagt. (Aus W. Ebel, Curiosa iuris germanici)

Auch die Erzieherin Madame de Maintenon hatte für ihre Zöglinge, die sich von der Heirat eine idyllische Freiheit erhofften, nur den bitteren Rat: Mademoiselle, Sie werden einen Gatten zu umsorgen haben, und danach werden Sie einen Herrn und Meister haben ... Sie werden ihm vielleicht mißfallen; oder er mißfällt Ihnen; dass Sie beide den gleichen Geschmack haben, ist fast nicht möglich; es mag Ihrem Gatten in den Sinn kommen, Sie zu verderben, oder er mag in seinem Geiz Ihnen nichts vergönnen; ich würde Sie langweilen, wollte ich Ihnen erzählen, was die Ehe ist. (Conversations: sur la contrainte inevitable de tous les etats)

Bei der Heirat waren bis in das 18. Jahrhundert in allen Gesellschaftsschichten Fragen wie Stand, Mitgift, Besitz und gute Verbindungen entscheidend. Besonders Fürstentöchter waren viele Jahrhunderte lang Spielball der Politik. Die jungen Menschen wurden ohne ihre Zustimmung verlobt, versprochen und sogar verkauft. Bei Bauern waren es meist wirtschaftliche Erwägungen, die ein Paar zusammenführten. Eine Heirat war unumgänglich, um einen Hof führen zu können. Die Bäuerin war für den Haushalt, die künftigen Erben und für einen Teil der landwirtschaftlichen Arbeit zuständig.

Für einen Handwerksmeister war Heirat eine Statusfrage und von der Zunftordnung vorgeschrieben. Wenn der Geselle Meister werden wollte, hatte er nur eine Wahl: die Tochter oder die Witwe seines Meisters zu heiraten. Die Absicherung gegen Armut und die eheliche Geburt der Kinder waren wichtiger als die Liebe zum Ehepartner. Doch die Menschen fingen an, auf Vernunft und Freiheit zu hoffen. Die Dichter der Romantik forderten, die Ehe auf gegenseitige Liebe zu gründen und Mann und Frau die gleichen Rechte zu gewähren. Auch die Theoretiker der Französischen Revolution setzten sich für die freiwillige Verbindung zwischen Mann und Frau ein. Dadurch wurde der Weg frei für ein staatliches Eheschließungsrecht, die Zivilehe.

1792 vollzog der revolutionäre französische Staat erst-mals die Trennung zwischen Kirche und Staat, nur die Ziviltrauung wurde staatlich anerkannt. In Deutschland brachte das Reichsgesetz von 1875 eine einheitliche Regelung für alle Bundesstaaten. Im Jahre 1900 ging diese als Ehegesetz in das neue Bürgerliche Gesetzbuch ein.

Trotz dieser Fortschritte mussten in Deutschland die Frauen, wollten sie als Alternative zur Ehe eine gute Berufsausbildung, ihren Zugang zur Universität gegen den heftigen Widerstand der Männer erkämpfen. Erst in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts setzte sich der Wunsch nach Gleichberechtigung und Berufsausbildung durch. In der Weimarer Republik wurde Frauen der Zugang zu Hochschulen und Universitäten gewährt. Aber auch dann wurden sie als studierende Jungfrauen oft angefeindet und nur geduldet. Bis dahin wurde allgemein angenommen, dass das Abitur zu einer Massenvernichtung des unschätzbaren maternalen Mädchentyps führe. Die Frau sei allein zur Mutter geboren. Die Nationalsozialisten brandmarkten den Fortschritt der Weimarer Republik jedoch als unnatürlich und erklärten die Frauen zu Volksmüttern von rassereinen zukünftigen Soldaten mit natürlichem Trieb zur Haushaltsführung. War der Bräutigam an der Front, hatte das Paar die Möglichkeit der Ferntrauung.

Erst durch den Krieg verlor Berufstätigkeit wieder ihren Makel. Nach dem Krieg prägten Trümmerfrauen das Bild. Doch in der Wirtschaftswunderzeit wurden Frauen wieder zurück an Heim und Herd beordert. Das Ideal der Zeit waren Liebesheiraten. Eine glückliche Braut in strahlendem Weiß ließ um sich werben; alles andere wäre unweiblich gewesen. Erst die Studentenbewegung der 60er Jahre etablierte alternative Formen des Zusammenlebens. Heute werden Ehen ohne Trauschein und unverheiratete Paare allgemein toleriert.

eine kleine Kulturgeschichte der Ehe und die Geschichte der Eheringe sind hier zu lesen

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