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Die Kirchliche Trauung - Hochzeitsplaner Checkliste

21/03/2016
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Die Kirchliche Trauung - Hochzeitsplaner Checkliste

Den Bund fürs Leben vor dem Traualtar zu schließen ist für christliche Paare oft der feierliche Höhepunkt des Hochzeitsfestes. Die standesamtliche Trauung geht stets der kirchlichen voraus. Wieviel Zeit man dazwischen verstreichen lässt - ob Stunden oder Jahre ist ohne Belang.

Wenn beide, Braut und Bräutigam, evangelisch oder katholisch sind, werden sie entsprechend ihrer Konfession getraut. Gehören sie aber verschiedenen Konfessionen an, kann sich das Brautpaar entweder katholisch, evangelisch oder im Rahmen eines ökumenischen Gottesdienstes trauen lassen. Nach Absprache mit dem Pfarrer ist eine kirchliche Trauung auch machbar, wenn ein Partner sich den kirchlichen Segen wünscht, obwohl der andere kein Mitglied der Kirche ist oder sogar einer anderen Glaubensgemeinschaft angehört. Es empfiehlt sich, den Hochzeitstermin frühzeitig mit dem Pfarramt zu vereinbaren, vor allem wenn man zu einer Zeit heiraten möchte, in der auch andere mit Vorliebe Hochzeit feiern - im Mai oder Juni.

Die Katholische Trauung
Wenn beide Partner katholisch sind, dann melden sie im allgemeinen die Trauung beim Pfarramt am Wohnort der Braut an. Wollen sich die Brautleute jedoch an einem anderen Ort, z. B. in der Heimatgemeinde des Bräutigams, trauen lassen, werden sie samt den notwendigen Papieren an den dort zuständigen Pfarrer überwiesen. Für eine katholische Trauung benötigen Sie folgende Unterlagen: Von beiden Partnern müssen die Taufscheine vorgelegt werden (ausgestellt vom zuständigen Taufpfarramt und nicht älter als sechs Monate). Ist die Firmung darauf nicht vermerkt, müssen Sie auch das Firmungszeugnis beschaffen. Außerdem sind erforderlich: Personalausweise, Heiratsurkunde oder Stammbuch bzw. Aufgebotsbescheinigung. Beim sogenannten Brautexamen oder Stuhlfest prüft der Pfarrer, ob das Brautpaar bereit ist, Forderungen, die eine christliche Ehe nach katholischem Glauben mit sich bringt, zu erfüllen: Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe, das Ja zum Kind und seine Erziehung im katholischen Glauben. Die Bejahung dieser Fragen ist oft auch schriftlich zu bestätigen.

Bei diesem Traugespräch werden außerdem die Einzelheiten der Trauung - Ablauf, Blumenschmuck, musikalischer Rahmen - und die Kosten besprochen. Die kirchliche Trauung mit einem bereits geschiedenen Partner ist nur dann möglich, wenn die geschiedene Ehe nach dem katholischen Kirchenrecht ungültig war. Abgeklärt wird diese Frage vor einem katholischen Ehegericht.

Die Evangelische Trauung
Die Verlobten haben die Wahl: Entweder lassen sie sich vom Gemeindepfarrer der Braut oder des Bräutigams oder vom Pfarrer der Gemeinde, in der das Paar künftig wohnen wird, kirchlich trauen. Wollen sie aber ganz woanders heiraten, müssen sie sich von einer der zuständigen Pfarreien einen Entlassungsschein, das Dimissoriale, ausstellen lassen.

Die notwendigen Papiere: Taufscheine von beiden Partnern, Konfirmationsurkunden, Personalausweise, Heiratsurkunde oder Stammbuch bzw. Aufgebotsbescheinigung.
Auch vom evangelischen Pfarrer werden die Brautleute zu einem Traugespräch eingeladen. Zwar besteht dafür keine Verpflichtung, dennoch sollte die Einladung angenommen werden - bietet das Gespräch doch eine gute Gelegenheit, sich gegenseitig näher kennenzulernen, über Sinn und Bedeutung der kirchlichen Trauung zu sprechen, sich über die Einzelheiten der Trauungszeremonie zu informieren und eigene Wünsche zu äußern, wie etwa hinsichtlich der Musikauswahl, des Blumenschmucks oder der Wahl des Trauspruchs.

Ist einer der Partner geschieden, braucht er als Voraussetzung für eine zweite kirchliche Heirat eine Ausnahmegenehmigung, die er bei dem für ihn zuständigen Pastor einholen muss.

Die Ökumenische Trauung
Gehört das Brautpaar verschiedenen Konfessionen an, kann es sich entweder katholisch oder evangelisch trauen lassen. Im letzteren Fall muss sich der katholische Partner jedoch einen Dispens, die Einwilligung des für ihn zuständigen Pfarramtes, besorgen. Findet die Trauung aber in einer katholischen Kirche statt, ist die Erlaubnis des evangelischen Geistlichen nicht notwendig.

Darüber hinaus ist auch die Trauung im Rahmen eines ökumenischen Gottesdienstes möglich. Er wird von Geistlichen beider Konfessionen gemeinsam gestaltet. Das Brautpaar sollte sich immer zuerst an den Geistlichen wenden, in dessen Gemeinde es heiraten möchte. Denn bei ihm liegt die Hauptverantwortung für die ökumenische Trauung. Erst dann wird der Geistliche der anderen Konfession informiert und an den Planungen der Trauung beteiligt.

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