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Wohngeld und Anspruch auf eine Sozialwohnung - Eheberatung Tipps

10/04/2018
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Wohngeld und Anspruch auf eine Sozialwohnung - Eheberatung Tipps

Wohngeld und Anspruch auf eine Sozialwohnung - Eheberatung Tipps
Zwei Familien ziehen zusammen, da kann es schnell zu räumlicher Enge kommen. Die Stiefgeschwister Hans und Petra möchten in keinem Fall ein Zimmer teilen. Auch die Elternteile benötigen ein eigenes Zimmer. Also muss eine größere Wohnung her. Aber wie lässt sich das bezahlen?

Das Wohngeld hilft allen Haushalten, deren Einkommen nicht ausreicht, um eine angemessene Wohnung zu bezahlen. Es wird in jedem Einzelfall auf die individuelle Situation der Haushalte zugeschnitten. So erhöht sich das Wohngeld, wenn die Zahl der Kinder steigt oder wenn das Einkommen wegen Arbeitslosigkeit sinkt. Auch Mietsteigerungen können durch das Wohngeld tragbarer werden.

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzung erfüllt, kann diesen Anspruch geltend machen. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld beanspruchen können, hängt ab von
• der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmit-glieder;
• der Höhe des Familieneinkommens, das sich aus dem Gesamtbetrag der Jahreseinkommen aller zum Haushalt zäh-lenden Familienmitglieder zusammensetzt;
• der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Die Einzelheiten regelt das Wohngeldgesetz, das in einer Broschüre der Bundesregierung ausführlich und anschaulich dargestellt ist.

Anspruch auf eine Sozialwohnung?
Eine Sozialwohnung ist eine vom Staat geförderte Wohnung, um die man sich bewerben muss. Einzelpersonen oder Familien haben Anspruch auf Erteilung eines Wohnungsberechtigungsscheines nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Wohnungsbindungsgesetz, des so genannten §-5-Scheins, wenn die Einkommensverhältnisse nicht ausreichen, um eine adäquate Wohnung auf dem freien Markt zu finanzieren. Ob Sie einen Anspruch auf einen §-5-Schein haben, errechnet das Wohnungsamt für Sie. Dafür sind folgende Unterlagen nötig: Einkommensnachweis (Lohnsteuerkarte, Rentenbescheid, Bescheid über Arbeitslosenunterstützung oder Sozialhilfe, Nachweis über Unterhaltszahlungen); Ausweispapiere und Unterlagen über laufende Ausgaben.

Eheberatung Tipps finden Sie auch in unserem Hochzeitsratgeber

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