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Verlobung: Die Vorfreude auf die Hochzeit steigern

27/05/2025
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Verlobung: Die Vorfreude auf die Hochzeit steigern

Verlobung: Die Vorfreude auf die Hochzeit steigern

Ihr habt euch dazu entschieden, eure Liebe zu besiegeln, und wollt heiraten? Mit der Verlobung stellt einer dem anderen die entscheidende Frage und unterbreitet ihm einen Heiratsantrag. Den romantischen Moment könnt ihr mit einer Verlobungsfeier krönen, doch könnt ihr ihn auch ganz für euch allein feiern, vielleicht mit einem Candle-Light-Dinner.

Wie du den Heiratsantrag gestaltest, bleibt deiner Fantasie überlassen. Es gab bereits die verrücktesten Ideen für Heiratsanträge. Doch wie sieht es eigentlich rechtlich gesehen bei einer Verlobung aus? In diesem Beitrag erfährst du, welche Rechte und Pflichten eine Verlobung nach sich zieht. Schwebt ihr auf Wolke Sieben und ist alles noch romantisch, denkt ihr nicht daran, dass es auch anders aussehen könnte. Auch dann, wenn ihr die Verlobung auflöst, können sich daraus Rechte und Pflichten ergeben.

Was ist eine Verlobung?

Per Definition ist eine Verlobung das gegenseitige Versprechen zweier Menschen, einander zu heiraten. Das Paar drückt seinen Wunsch aus, die Ehe einzugehen. Die Verlobung ist also ein Eheversprechen. Die gesetzliche Grundlage für die Verlobung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Paragrafen 1297 bis 1302.

Es mag unromantisch klingen, doch eine Verlobung wird rechtlich als Vertrag gewertet. Die Partner verpflichten sich, die Ehe einzugehen. Ihr müsst dafür jedoch keinen schriftlichen Vertrag unterzeichnen. Ein Verlobungsring ist zwar eine wunderschöne Geste und gehört für die meisten Paare dazu, doch auch er ist kein Muss für eine Verlobung. Es muss auch nicht immer die Frage sein, ob einer den anderen heiraten möchte. Auch in einem gemeinsamen Gespräch könnt ihr euch darauf einigen, dass ihr heiraten wollt.

Wichtig: Auch wenn eine Verlobung als Vertrag gilt, besteht kein Rechtsanspruch auf eine spätere Eheschließung. Eine Vertragsstrafe darf nicht vereinbart werden. Kommt die Eheschließung nicht zustande, könnt ihr weiterhin zusammenbleiben. Rechtliche Folgen können jedoch entstehen, wenn ihr eure Verlobung auflöst und euch trennt.

Dauer der Verlobungszeit

Eine Dauer ist für eine Verlobung nicht vorgeschrieben. Ihr entscheidet ganz allein, wie lange ihr verlobt sein möchtet. Es war früher üblich, innerhalb von zwölf Monaten nach der Verlobung zu heiraten. Einige Paare heiraten schon wenige Wochen nach einer Verlobung, während andere bereits einige Jahre verlobt sind, bevor sie heiraten.

Die Verlobung ist die Zeit, in der ihr euch auf die Hochzeit vorbereitet. Ihr plant eure Hochzeit, meldet die Eheschließung beim Standesamt an, bestellt die Hochzeits-Location und ladet die Gäste ein.

Einige Paare erstellen auch eine sogenannte Bucket-List, also eine Liste mit Aktivitäten, die sie vor der Hochzeit unbedingt noch erledigen möchten. Die verschiedensten gemeinsamen Aktivitäten sind möglich. Das sind nur einige Beispiele:
• Besuche bestimmter Veranstaltungen
• Abenteuerurlaub
• ein gemeinsamer Kochkurs
• ein Tanzkurs
• Besuch einer Ausstellung

Eine Hochzeit ist auch ohne vorherige Verlobung möglich. Es gibt keine rechtlichen Bestimmungen, die vorschreiben, dass ihr euch verloben müsst, bevor ihr heiratet. Die Verlobung hat für die meisten Paare einen ideellen Wert.

Eine Verlobung endet automatisch mit der Heirat. Sie endet auch mit dem Tod eines der Verlobten oder mit der Auflösung der Verlobung.

Wann gilt eine Verlobung als vollzogen?

Da es rechtliche Konsequenzen haben kann, wenn eine Verlobung aufgelöst wird, ist es wichtig, zu wissen, wann eine Verlobung eigentlich als vollzogen gilt. Es muss also kein schriftlicher Vertrag und auch kein Verlobungsring sein, um eine Verlobung zu vollziehen.

Es gibt keine Voraussetzungen, die für eine Verlobung gelten. Eine Verlobung ist auch möglich, wenn einer der beiden Partner noch minderjährig ist. Auch die Zustimmung der Eltern ist bei einer Verlobung nicht nötig. Ihr könnt euch auch dann verloben, wenn eure Eltern damit nicht einverstanden sind.

Bei einer Verlobung spielt es auch keine Rolle, von wem der Heiratsantrag kommt. Traditionell macht der Mann den Heiratsantrag, doch das ist nicht zwingend. Auch die Frau kann dem Mann die entscheidende Frage stellen.

Damit eine Verlobung als vollzogen gilt, gibt es zwei Möglichkeiten:
• Die Verlobung ist dann vollzogen, wenn der Partner den Heiratsantrag annimmt.
• Wart ihr bisher noch nicht verlobt, ist die Verlobung automatisch dann vollzogen, wenn ihr die Eheschließung beim Standesamt anmeldet. Diese Anmeldung wird als Aufgebot bezeichnet.

Anspruch auf Schadenersatz bei Auflösung der Verlobung möglich

Da eine Verlobung als Vorbereitung auf die Ehe gilt, können bereits einige gravierende Veränderungen eintreten. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verlobung schon einige Zeit andauert. Solche Veränderungen können sein:
• Umzug des einen Partners
• Aufgabe der bestehenden Arbeitsstelle und Suche einer neuen Arbeitsstelle aufgrund des Umzugs
• gemeinsamer Hauskauf oder Kauf einer Eigentumswohnung
• gemeinsame Anschaffungen wie Wohnungseinrichtung oder Auto
• Ausgaben für die Hochzeitsplanung

Wird die Verlobung aufgelöst, kann sich daraus gemäß Paragraf 1298 BGB eine Ersatzpflicht ergeben. Eine aufgelöste Verlobung kann zu Anspruch auf Schadenersatz führen. Das ist nicht mit einer Vertragsstrafe zu verwechseln. Ein Schadenersatz trifft nur für Verbindlichkeiten zu, die auch angemessen waren.

Die Schadenersatzansprüche verjähren nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Verlobung aufgelöst wurde.

Wichtig: Kein Anspruch auf Schadenersatz besteht, wenn die Verlobung aus einem wichtigen Grund aufgelöst wurde. Solche Gründe können Untreue, Gewalt oder Drogenmissbrauch sein.

Wie sieht es mit Geschenken aus?

Das BGB regelt in Paragraf 1301, dass Geschenke, die ein Partner dem anderen während der Verlobungszeit gemacht hat, zurückgegeben werden müssen. Würde ein Partner diese Geschenke behalten, wenn die Verlobung aufgelöst wird, stellt das eine ungerechtfertigte Bereicherung des Beschenkten dar. Dazu gehört auch, dass der Verlobungsring zurückgegeben werden muss.

Weitere rechtliche Folgen

Eine Verlobung kann nicht nur rechtliche Folgen haben, wenn ihr euch trennt und sie auflöst. Seid ihr verlobt, habt ihr das Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber eurem Verlobten. Im Straf- oder Zivilverfahren müsst ihr gegen euren Partner nicht aussagen.

Bist du Zeuge vor Gericht, da ein Straf- oder Zivilverfahren gegen deinen Partner läuft, wirst du befragt, ob du mit dem Angeklagten oder Kläger verwandt oder verschwägert bist. Eine Verlobung gehört dazu. Du musst nicht gegen deinen Partner aussagen und kannst schweigen, wenn du ihn mit einer Aussage belasten würdest. Die Verlobung schützt davor, dass du in eine unangenehme Situation gerätst, in der du gegen deinen Partner aussagen müsstest.

Kein gesetzliches Erbrecht bei einer Verlobung

Eine Verlobung begründet kein gesetzliches Erbrecht. Verstirbt dein Verlobter, ist das zwar ein schwerer Schicksalsschlag, doch du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf dessen Erbe.

Quellen: ergo*de und pexels*com

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