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Unterlagen für die Eheschließung in Deutschland und im Ausland

06/05/2014
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Unterlagen für die Eheschließung in Deutschland und im Ausland

 In Deutschland

  • Die Abstammungsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Eltern (nicht mit dem im Besitz der Familie befindlichen Familienstammbuch zu verwechseln!) brauchen beide Partner, Die Urkunden sollten neueren Datums sein.
  • Die Aufenthaltsbescheinigung bekommt man bei der Meldebehörde des Wohnortes. Sie sollte nicht älter als einen Monat sein.
  • Personalausweis oder Reisepass Nachweis der Staatsangehörigkeit (speziell bei Ausländern, eventuell auch bei Aussiedlern)
  • Geschiedene oder Verwitwete benötigen zusätzlich eine beglaubigte Abschrift oder einen Auszug aus dem Familienbuch der vorangegangenen Ehen beziehungsweise früheren Heiratsurkunden, rechtskräftige Scheidungsurteile oder einen Totenschein.
  • Wenn einer der Partner adoptiert wurde oder wenn Sie schon Kinder haben, benötigen Sie meist noch weitere Unterlagen. Im Einzelfall also das jeweilige Standesamt fragen. Das gilt ebenfalls für ausländische Staatsangehörige.

In der Schweiz

  • Personalstandsausweis (erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes)
  • Niederlassungsausweis oder Wohnsitzbescheinigung (erhältlich bei der Einwohnerkontrolle)
  • Eine geschiedene Frau, die weniger als 300 Tage geschieden ist, braucht zusätzlich eine Bewilligung des Gerichtes.
  • Bei gemeinsamen Kindern benötigen Sie die Geburtsscheine der Kinder.
  • Die Eheverkündung erfolgt sowohl am Wohnort (Wohnort der letzten sechs Monate) als auch an den Heimatorten beider Partner.
  • Von ausländischen Partnern wird außerdem ein Geburtsschein mit Angaben über die Eltern, ein gültiger Pass sowie ein Zeugnis über die Staatsangehörigkeit und über den Zivilstand gefordert.
  • Falls einer der Partner geschieden oder verwitwet ist, braucht er zusätzlich den Eheschein und das Scheidungsurteil beziehungsweise den Totenschein.

In Österreich

  • Abschrift aus dem Geburtenbuch, erhältlich beim Standesamt, bei dem die Geburt eingetragen ist. Die Abschrift darf nicht älter als sechs Monate sein.
  • Wenn beide Partner in dem Ort heiraten, in dem sie geboren sind, reicht die einfache Geburtsurkunde.
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Polizeiliche Aufenthaltsbestätigung beziehungsweise Meldezettel, erhältlich bei den Gemeindeverwaltungen am Wohnsitz
  • Nachweis über akademische Grade oder Standesbezeichnungen
  • Nachweis über gemeinsame Kinder.
  • Falls einer der Partner geschieden oder verwitwet ist, sind zusätzlich folgende Unterlagen notwendig:
  • Nachweis(e) über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsurteil oder Ster-beurkunde) und die Heiratsurkunden aus den Vorehen.
  • Von Ausländern wird zusätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt.

Aushang und Aufgebot
Seit dem 07.1998 gibt es keinen Aushang und kein Aufgebot mehr. Im Bürokratendeutsch ist an deren Stelle die „Anmeldung zur Eheschließung" getreten. Das heißt, dass der Standesbeamte anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen Ihre Ehefähigkeit lediglich überprüft und nicht öffentlich aushängt.

Traugespräch
Nicht alle Standesbeamten nehmen sich Zeit für ein ausführliches Traugespräch, in dem sie mit den Paaren den Ablauf der Heiratszeremonie durchsprechen. Oftmals bittet der Standesbeamte erst wenige Minuten vor der Hochzeit das Brautpaar in sein Büro, um alles Notwendige abzuklären. Vor dem großen Tag gehen Sie zu unseren Trauring-Spezialisten in Frankfurt am Main und bestellen Sie Ihre ausgefallene Hochzeitsringe aus Gold oder Platin.

Trauzimmer
Viele Städte oder Gemeinden legen Wert darauf, dass ihre Trauzimmer eine schöne und festliche Atmosphäre für das standesamtliche Jawort bieten: eine Atmosphäre, die nicht bürokratisch wirkt und der Bedeutung Ihres großen Tages gerecht wird. Falls Ihnen das Standesamt ihres Heimatortes nicht gefällt, können Sie in jedem anderen Standesamt heiraten (Tipps dazu im Kapitel „Die schönsten Standesämter" auf Seite 54). Lassen Sie sich also vorher das Trauzimmer zeigen, dann wissen Sie genau, was Sie erwartet. Erfragen Sie, wie viele Gäste neben den Trauzeugen im Trauzimmer Platz finden. Schön ist natürlich, wenn alle lieben Freunde und Verwandte mit dabei sein dürfen. Erkundigen Sie sich vorher auch nach den Parkmöglichkeiten für Ihre Gäste und natürlich für Ihr Traufahrzeug.

Trauzeugen
Bis zum Sommer 1998 richtete der Standesbeamte in Gegenwart von zwei Trauzeugen die Frage an das Brautpaar, ob sie miteinander die Ehe eingehen wollen. Für die Beweisführung der Ehe aber waren die Zeugen bedeutungslos. Deswegen hat ein neues Gesetz die Trauzeugenregelung abgeschafft. Viele Brautpaare bedauern dies. Darum haben einige Standesämter ein so genanntes Hochzeitsbuch eingeführt, in das sich alle Gäste bei der Eheschließung eintragen können.

Traurede
Immer mehr Paare legen Wert auf eine individuelle Traurede. Stellen Sie sich vor, 50-jährige Brautleute mit früherer Eheerfahrung würden das Gleiche zu hören bekommen wie 20-Jährige, die noch bei ihren Eltern wohnen! Erkundigen Sie sich bei Ihrem Standesbeamten, wie er die Rede halten möchte. Wichtig ist auch ein wenig Sympathie auf beiden Seiten!

Hochzeitsgarderobe
Eine Kleiderordnung für die standesamtliche Hochzeit gibt es nicht. Die meisten Paare wählen jedoch festliche Garderobe, die den großen Anlass unterstreicht. Die Herren entscheiden sich für einen dunklen Anzug und die Frauen für ein schickes Kostüm oder Kleid. Manche heiraten aber auch standesamtlich in voller Hochzeits-montur: der Bräutigam im Smoking, die Braut im romantischen Hochzeitskleid. Gerade Paare, die noch am gleichen Tag kirchlich heiraten, entschließen sich dazu, um sich nicht großartig umziehen zu müssen. Denn dies würde lediglich wertvolle Zeit kosten und Stress und Hektik bedeuten. Doch selbst Bräute, die „nur" standesamtlich heiraten, tragen immer häufiger ein richtiges Brautkleid oder ein weißes Brautkostüm.

Fehlende Unterlagen
Falls Ihnen wichtige Urkunden oder Dokumente abhandengekommen sind (zum Beispiel durch Brand- oder Naturkatastrophen), stellen die Standesämter Duplikate aus. In Ausnahmefällen kann es jedoch nötig sein, vor einem Notar oder dem Standesbeamten eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, die dann als gültiger Ersatz und als Glaubhaftmachung der Behauptungen dient. Wer eine falsche Erklärung abgibt, macht sich strafbar.

Heirat von Minderjährigen
Grundsätzlich sollten bei der Hochzeit beide Partner volljährig (18 Jahre alt) sein. Eine Ehe zwischen zwei Minderjährigen kann nicht geschlossen werden. Wenn einer der beiden Ehepartner volljährig ist und der andere Partner das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann jedoch geheiratet werden. Voraussetzung für die dann notwendige Volljährigkeitserklärung ist die Einwilligung der Eltern oder des Sorgeberechtigten. Verweigern die Eltern ihre Zustimmung, kann man sich an das zuständige Vormundschaftsgericht wenden.

Eheverbote
Da die Ehe rechtlich gesehen ein Vertrag ist, dürfen die Ehepartner nicht geschäftsunfähig sein. Als geschäftsunfähig gilt derjenige, der sich in einem lang anhaltenden Zustand geistiger Verwirrung, der die freie Willensbestimmung ausschließt, befindet, oder wer wegen Geisteskrankheit entmündigt wurde. Diese Personen dürfen nicht heiraten. Wenn sie es trotzdem tun, ist die geschlossene Ehe ungültig. Verboten ist außerdem die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie und zwischen Geschwistern. Das Eheverbot bei Schwägerschaft (zum Beispiel zwischen Stiefvater und Schwiegertochter) wurde mit dem neuen Eheschließungsrechtgesetz dagegen aufgehoben. Auch Adoptivkinder können von einem Adoptivelternteil geheiratet werden. Durch diese Eheschließung wird die Adoption aufgehoben.

Kosten
Für die Anmeldung zur Eheschließung wird bundeseinheitlich eine geringe Gebühr erhoben. Auch die Heiratsurkunden und die Abschriften des Familienbuchs kosten Geld. Wer ein Stammbuch anlegen will, erhält dieses in unterschiedlichen Ausführungen (Kunstleder oder Leder) ab etwa 70€.

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