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Schenkungsteuer Verteilung des Vermögens - Eheberatung Ratgeber

01/05/2018
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Schenkungsteuer Verteilung des Vermögens - Eheberatung Ratgeber

Schenkungsteuer Verteilung des Vermögens - Eheberatung Ratgeber
Wer Vermögen hat, macht sich Gedanken über die beste Verteilung seines Vermögens, sei es durch Schenkung oder durch Vererbung. Wenn Ehegatten sich etwas schenken, hält unter bestimmten Voraussetzungen auch der Fiskus die Hand auf. Nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz werden Schenkungen genauso behandelt wie Erbschaften - mit der Ausnahme, dass persönliche Schenkungsfreibeträge alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden können.

Die Höhe der Schenkungsteuer hängt wie bei der Erbschaftssteuer vom Grad des Verwandtschaftsverhältnisses und dem Wert des Vermögensanfalles bzw. dem Wert der Zuwendung ab. Je nach Grad der Verwandtschaft gibt es unterschiedliche Freibeträge und unterschiedliche Steuerklassen. Als Faustregel gilt: Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher die Freigrenzen und desto günstiger die Steuer-klasse.

Innerhalb der Freibeträge kann geschenkt werden, ohne dass Steuern anfallen. Zu unterscheiden sind persönliche und sachliche Freibeträge.

Der Ehegattenfreibetrag kommt jedem Ehegatten zugute, der zurzeit der Schenkung schon oder noch mit dem Schenkenden verheiratet ist. Bei Hochzeitsgeschenken wird angenommen, dass die Zuwendung erst mit der Eheschließung und dem durch sie bewirkten Wechsel des Beschenkten in die Erbschaftsteuerklasse I wirksam wird.

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