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Rechnungen bezahlen nach der Ehe - die Ehe aus rechtlicher Sicht
Rechnungen bezahlen nach der Ehe
Margaret bedauert den Vorfall mit dem Goldfisch doch sehr. Um sich bei ihrem Hubert zu entschuldigen, nimmt sie fünf Euro aus der Haushaltskasse, um davon für das gemeinsame Abendessen zwei Stangen Baguette zu kaufen. Das Baguette ist jedoch teurer, als Margaret dachte. Der Bäcker ist freundlich und schreibt die noch offenen 70 Cent an. Am nächsten Morgen trifft der Bäcker den Hubert und fordert die 70 Cent von diesem ein. Hubert ist überrascht, das Baguette hat doch seine Frau gekauft und nicht er selbst!
Das ist nach § 1357 BGB jedoch wurst. Die sogenannte Schlüsselgewalt bewirkt, dass Geschäfte, die zur Deckung des Lebens-bedarfes dienen, für und gegen den anderen Ehegatten wirken. Der Kauf von Baguette für das gemeinsame Abendbrot stellt dies unproblematisch dar. Der Bäcker kann die offenen 70 Cent auch von Hubert einfordern.
Dieser Schlüsselgewalt sind aber auch Grenzen gesetzt, das ahnten wir bereits. Der Kauf eines Flatscreens für 3.000 Euro etwa oder der Abschluss eines Kreditvertrages in Höhe von 350.000 Euro zum Bau eines Einfamilienhauses kann nicht für und wider den anderen Gatten wirken. Dies sind in der Regel keine Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfes (obwohl die Richter im Zweifelsfall natürlich den individuellen Lebensstandard jeder Ehe für sich betrachten, aber pssstt. Das braucht ja niemand zu wissen.