Die schönsten Frühling Hochzeitsorte der Welt Frühlingshochzeiten bieten alles, was man sich wünschen kann: von gemäßigtem Wetter und herrlichem Sonnenschein […]
Musik und Tanzen an der Hochzeit - erfahren Sie mehr
Musik ist bei einem Hochzeitsfest unentbehrlich. Sie muss aber auf den Festablauf abgestimmt werden, damit die Gäste sie nicht als störend empfinden. Für den Nachmittagskaffee oder für einen Empfang bietet sich dezente Hintergrundmusik (live oder vom Band) an.
Für das Hochzeitsfest am Abend ist eine Mischung aus Tanzmusik und anderen Stilrichtungen das richtige. Wichtig ist, dass jung und alt auf Ihre Kosten kommen. Vielleicht bitten Sie einen Freund oder auch Geschwister, einige Kassetten zusammenzustellen. Natürlich kann man auch mit CDs arbeiten; Voraussetzung ist aber, dass jemand die Rolle des Discjockeys übernimmt.
Wenn Sie Livemusik bevorzugen, sollten Sie sich rechtzeitig im Freundes-und Bekanntenkreis umhören nach einer Band, die Stimmung in die Hochzeitsgesellschaft bringt. Sie können sich aber auch eine Kapelle über eine Agentur oder den Künstlerdienst der Landesarbeitsämter (angesiedelt in der jeweiligen Landeshauptstadt) vermitteln lassen. Häufig hilft auch der Gasthof oder das Hotel weiter, in dem gefeiert wird.
Ehrentanz des Brautpaares
Nach alter Tradition eröffnen Braut und Bräutigam den Tanz mit einem Walzer, den sie allein aufs Parkett legen und bis zum Ende tanzen. Danach bittet der Bräutigam die Brautmutter zum Tanz und der Vater des Bräutigams die Braut. Jetzt dürfen auch schon Brautführer und Brautjungfern dazukommen. In der dritten Runde tanzen Brautvater und Braut zusammen sowie der Bräutigam und seine Mutter. Dann ist die Tanzfläche für alle Gäste freigegeben.
Wenn Sie auf Konvention und Ehrentanz verzichten wollen, sprechen Sie das am besten mit der Band vorher ab. Entweder fangen Sie einfach an und fordern die Gäste auf mitzutanzen, oder die Kapelle macht eine entsprechende Ansage, so dass alle Bescheid wissen. Worauf Sie als Brautpaar nicht verzichten dürfen, sind die Tänze mit ihren Eltern bzw. Schwiegereltern.