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Mode für Hochzeitsgäste

05/05/2014
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Mode für Hochzeitsgäste

Für die Modetrends interessieren sich nicht nur das Brautpaar sondern ebenso die Hochzeitsgäste haben so ihre Kleidersorgen. In den Wochen vor der Hochzeit wird sich für Ihre Hochzeitsgäste ebenfalls die Frage stellen: Was sollen wir eigentlich zu eurer Trauung tragen? Schließlich möchten alle Familienmitglieder und Freunde festlich und vor allem passend - also weder zu leger noch overdressed - zur Hochzeit erscheinen Strikte Kleiderordnungen gibt es nur noch selten. Selbst wenn auf der Einladungskarte nicht erwähnt wird, was getragen werden sollte, gibt sie doch erste Hinweise auf den Stil der Feier. Eine auf Büttenpapier gedruckte Einladung lässt auf eine formelle Trauung schließen. Wenn sich das Brautpaar dagegen für eine unkonventionelle Karte entschieden hat, muss auch die Kleidung nicht allzu formell sein.

Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Kleidungsstil für die Hochzeit willkommen sein wird, können Sie sich entweder beim Brautpaar oder auch bei den Eltern erkundigen. Das ist keineswegs unhöflich. Im Gegensatz: Es ist besser, als später im falschen Outfit zu erscheinen und sich den ganzen Tag über unpassend gekleidet zu fühlen. Vor allem, wenn Sie als Trauzeuge oder als naher Verwandter mit im Hochzeitszug gehen, sollten Sie sich vorher mit dem Brautpaar beraten. Dies gilt natürlich insbesondere für Brautjungfern und Brautführerinnen. Grundsätzlich sollten sich die Gäste mit ihrer Kleidung dem Stil des Brautpaares anpassen. Je formeller die Hochzeit, desto formeller und eleganter sollte auch die Kleidung sein. Falls Sie als Hochzeitsgast die Etikette beachten wollen, halten Sie sich am besten an folgende Regeln:

Gut zu wissen ist folgendes, für die weiblichen Gäste:
Sie können sich an der Braut und Ihren Trauring orientieren. Die Kleider sollten nicht lang sein, wenn sich die Braut für ein kurzes Kleid entschieden hat. Da sie der Mittelpunkt ist, sollten sich die Gäste nicht auffälliger kleiden als sie selbst.

Zudem die Farbe Weiß steht allein der Braut zu. Und falls die Braut in Rose oder Apricot geht, ist diese Farbe ebenfalls für die weiblichen Gäste tabu.
Bei einer traditionellen Vormittagstrauung oder einem Empfang um die Mittagszeit können die weiblichen Gäste Hüte tragen. Bei einem Hochzeitsfest am Abend sollte „frau" dagegen auf einen Hut verzichten.
Das Sonderrecht der Braut, in einem tief dekolletierten Kleid in die Kirche zu gehen, kann nicht auf die weiblichen Gäste übertragen werden. Diese sollten ein freizügiges Kleid immer mit einem läckchen oder zumindest einer Stola komplettieren.

Falls, dass die männlichen Gäste im Cut erscheinen, ist für die Frauen elegante Tageskleidung die richtige Kombination. Zum Cut gehört keine Abendkleidung.

Wichtig für die männlichen Gäste ist folgendes:
Wenn der Bräutigam zur Vormittagstrauung einen Cut trägt, folgen die Väter, Brüder und anderen Männer im Hochzeitszug seinem Vorbild.
Falls sich der Bräutigam für einen festlichen Smoking entschieden hat, ist dieser Anzug auch für die Gäste erlaubt. Sie können in diesem Fall aber genauso gut einen dunklen Anzug tragen. Umgekehrt gilt diese Regel nicht: Wenn der Bräutigam einen dunklen Anzug trägt, ist Smoking, Cut oder Frack für die Gäste tabu.

Die männlichen Gäste können nur dann einen Zylinder tragen, wenn sie im Cut oder im Frack erscheinen. Während der kirchlichen Trauung wird der Zylinder nicht aufbehalten. Gleiches gilt für den Empfang.
Grundsätzlich gilt für alle Gäste, die nicht im Hochzeitszug mitgehen: Ein dunkler Anzug mit festlichen Accessoires ist immer die richtige Wahl.

Für die Kinder gilt:
Es gibt keine klaren Etiketteregeln, was die Blumenkinder tragen sollten. Die Blumenmädchen können aber- als einzige Ausnahme - ebenfalls ein weißes Kleid, ein „Minibrautkleid", tragen.

Die Blumenmädchen können auch romantische Kleider mit Blütenmotiven oder Ähnlichem tragen. Gerade die kleinen Mädchen werden sich für eine Hochzeit sicher besonders chic machen wollen. Wenn Sie als Braut besondere Vorstellungen über die Kleidung der Blumenkinder haben, fallen diese Ausgaben selbstverständlich in Ihren Etat!

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