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Mein und Dein, die Sache mit dem Güterstand - Hochzeitsplaner online

31/10/2017
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Mein und Dein, die Sache mit dem Güterstand - Hochzeitsplaner online

Hochzeitsplaner 

Was mir gehört, das soll auch dir gehören - oder etwa nicht? Paare, die im siebten Himmel schweben, machen sich darüber höchst ungern Gedanken. Dass eines späteren Tages der Haussegen schief hängen könnte, damit will man sich nun wirklich nicht befassen. Doch bei einer Scheidung geht es hart auf hart und dann kann ein Ehevertrag für klare Verhältnisse sorgen. So lange zwei Menschen glücklich sind, fällt es ihnen leicht, Mein und Dein unverkrampft zu betrachten. Deshalb ist der eventuelle Gang zum Notar vor dem Ja-Wort ratsam. Zwar lässt sich alles auch noch später regeln, doch schon kleine Missstimmungen zwischen den Partnern wirken erschwerend.

Für ein Paar, das keinen Ehevertrag abschließt, gilt automatisch der vom Gesetzgeber vorgesehene Status, nämlich der Gesetzliche Güterstand (die Zugewinngemeinschaft). Er besagt, dass im Falle einer Scheidung jeder Partner sein in die Ehe mitgebrachtes Vermögen behält und darüber hinaus Anspruch hat auf die Hälfte des in der Ehe gemeinschaftlich erwirtschafteten Hab und Guts, also dem sogenannten Zugewinn. Sogenannte getrennt erwirtschaftete Vermögen wie zum Beispiel Geschenke Dritter gehören nicht dazu, verbleiben also voll und ganz im Besitz des Beschenkten. Akzeptabel ist der Gesetzliche Güterstand für alle, die kein eigenes Vermögen haben. Auch profitiert unter Umständen jener Partner, der nicht arbeitet und somit während der Ehe keine Gelegenheit hat, selbst Geld auf die hohe Kante zu legen.

Die Gütergemeinschaft muss vor dem Notar vereinbart werden. Sie will, dass beiden Partnern alles gemeinsam gehört - das in die Ehe mitgebrachte Vermögen ebenso wie der Zugewinn. Allerdings ist es möglich, bestimmte Dinge von vornherein aus dem Vertrag herauszunehmen: das Wochenendhaus im Süden, der echte Perserteppich usw.

Vorteile bringt die Gütergemeinschaft jenem Ehepartner, der weder eigenes Vermögen noch nennenswertes Einkommen besitzt. Allerdings gilt die Gemeinschaft nicht nur im Positiven, sondern genauso im Negativen. Somit sind die Schulden des einen Partners auch die des anderen.

Gütertrennung wählen jene, die im Fall des Falles nicht teilen wollen. Jeder behält dann sein dereinst mitgebrachtes Vermögen sowie den Zugewinn daraus. Empfehlenswert ist die Gütertrennung, wenn jeder Ehepartner über ein nennenswertes Vermögen und ein gutes Einkommen verfügt.

Mit der Regelung des Güterstands wird lediglich das Grundsätzliche fixiert. Darüber hinaus ist es möglich, jedwede Vereinbarung zu treffen, sofern sie nicht gegen das Gesetz verstößt. Häufig befasst sich der Ehevertrag mit künftigen Unterhaltsverpflichtungen und Versorgungsleistungen für nicht eheliche Kinder. Aber auch scheinbar Unwesentliches wird manchmal festgehalten - wem die Katze bei einer Trennung zufällt oder die Höhe des Taschengelds für den Ehemann.

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