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Inhalt der Hochzeitszeitung und Zeitungsannoncen der Verlobung

28/04/2020
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Inhalt der Hochzeitszeitung und Zeitungsannoncen der Verlobung

1. Inhalt der Hochzeitszeitung

Eine schöne Erinnerung an den glücklichen Festtag ist die Hochzeitszeitung, die an das Brautpaar und die Gäste beispielsweise im Anschluss an das Kaffeetrinken verteilt werden kann. Das Extrablatt zum Hochzeitstag wird immer gern gelesen, liefert es doch neuen Gesprächsstoff und lässt die gute Laune ansteigen.

Hoher Arbeitsaufwand
Eine solche Festtagsschrift sollte mit großer Sorgfalt entworfen und gestaltet werden. Die Zeitungsmacher, Geschwister und/oder Freunde, können gar nicht früh genug damit beginnen. Denn das Zusammentragen von Material sowie aller Daten und Fakten über das Brautpaar erfordert viel Zeit. Zuerst bedarf es einer äußerst gründlichen Recherche der Lebensläufe von Braut und Bräutigam. Sammeln Sie Informationen über die Kindheit, die Schulzeit, die Berufsausbildung oder das Studium, über den Beruf, über Hobbys, Vorlieben, Abneigungen und Reisen. Amüsant und interessant zugleich ist es, wenn die Lebensläufe oder auch Eigenheiten der Brautleute gegenübergestellt werden. Für die Leser hochbrisant ist natürlich die Frage, wie die beiden sich kennengelernt haben. Interviewen Sie die Eltern, die Geschwister, Freunde, Verwandten, Nachbarn, Arbeitskollegen und auch das Brautpaar selbst. Braut und Bräutigam sollten bereitwillig Auskunft geben, aber so tun, als ob sie nicht wüssten wofür.

Zur Illustration der Zeitung brauchen Sie Fotos: vom Babyfoto bis zu Aufnahmen vom letzten Urlaub und ganz aktuell vom Polterabend, die man mit einer Sofortbildkamera machen oder bei einem Schnellservice entwickeln lassen kann.

Tips zum Inhalt
Meistens wird die Hochzeitszeitung wie eine Tageszeitung von sechs, acht oder mehr Seiten gestaltet.

Ob man sie richtig drucken lässt (Kosten!) oder im Kopierverfahren herstellt, der Inhalt sollte eine reizvolle Mischung aus amüsanten und besinnlich-feierlichen Beiträgen sein. Anspielungen oder Sprüche, die kränken könnten, sind fehl am Platz.

Gehen Sie mit Takt und Phantasie vor. Hier einige Beispiele für Themen und Inhalte:
■ Glückwünsche und Sprüche von Familienmitgliedern, Verwandten und Freunden
■ Fingierte Wetter-, Polizei-, Sportberichte mit Informationen über das Neueste vom Brautpaar und den Gästen
■ Leitartikel, Glossen, Kommentare und Reportagen, die sich auf das Brautpaar beziehen
■ Humorvolle Ratschläge für das Eheleben
■ Weise Sprüche von berühmten Persönlichkeiten über Liebe, Glück und Ehe
■ Zukunftshoroskop für Braut und Bräutigam
■ Lustige Kleinanzeigen, die direkt oder indirekt Wissenswertes über das Brautpaar und die Hochzeitsgäste verraten
■ Klatsch und Tratsch
■ Exklusiv-Interview mit Braut und Bräutigam
■ Statistiken, Psychotests, Gedichte, Sprichwörter oder allerlei spaßige Geschichten zu den Themen Liebe, Ehe, Hochzeit, Eifersucht und Nachwuchs, die man aus Zeitungen, Zeitschriften und Büchern Zusammentragen kann

2. Zeitungsannoncen der Verlobung

Viele Paare finden es schön, ihre Verlobung in einer regionalen oder überregionalen Tageszeitung bekannt zu geben. Eine Annonce in einer überregionalen Zeitung kann recht kostspielig sein; eine kleine Notiz in Ihrer regionalen Zeitung tut es aber auch, und Sie können vielleicht auch ein Foto von sich und Ihrem Verlobten veröffentlichen.

Nehmen Sie Kontakt mit der Zeitung Ihrer Wahl auf und erzählen Sie von Ihrem Wunsch, Ihre Verlobung bekannt zu geben. Sie erhalten dann Informationen über Größe, Gestaltung und Kosten der Annonce. Wenn auch Ihr Foto abgedruckt werden soll, erkundigen Sie sich, welche Vorlagen benötigt werden.

Wenn die Eltern der Braut geschieden sind oder getrennt leben, kann einer von beiden die Verlobung bekannt geben. Im Allgemeinen ist es üblich, dass dies derjenige tut, bei dem die Braut bislang gelebt hat. Um niemanden zu kränken, ist es manchmal einfacher, Stiefeltern nicht zu erwähnen. Wenn einer der Elternteile verstorben ist, sollte die Annonce von dem überlebenden Elternteil aufgegeben werden mit dem Hinweis „(verstorben)“ hinter dem Namen des verstorbenen Elternteils.

War der Bräutigam schon einmal verheiratet, sollte das Inserat nicht im Namen der Eltern, sondern im Namen des Brautpaars aufgegeben werden.

Abgesehen von diesen Sonderfällen könnte eine typische Annonce so aussehen:
Herr Peter Weiss und Frau Petra Weiss aus Berlin geben
die Verlobung ihrer Tochter Christina
mit Herrn Rainer Schwärtz,
dem Sohn von Herrn und Frau Schwartz
aus Hamburg, bekannt.

Oder schlicht und modern:
Wir verloben uns
Christina Schwartz, Berlin Rainer Weiss, Hamburg

Eine Annonce mit gleichem Wortlaut sollte auch in einer regionalen Zeitung der Eltern des Bräutigams erscheinen.

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