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Haustiere und die Genehmigung des Ehegatten - die Ehe aus rechtlicher Sicht

26/12/2019
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Haustiere und die Genehmigung des Ehegatten - die Ehe aus rechtlicher Sicht

Haustiere und die Genehmigung des Ehegatten
Die Ehe bietet in rechtlicher Sicht, wie bereits dargelegt, sicherlich viele Vorteile. Manche dieser Vorteile stammen aus althergebrachten Zeiten. Andere Vorteile hat der Gesetzgeber nach und nach, im Zuge der Entwicklungen der Ehe im Gesetzbuch verankert. Und dann gibt es solche Vor- oder Nachteile, die lässt der Gesetzgeber in einem sogenannten Schwebezustand. Etwa besondere Verträge, die der eine Ehegatte ohne die erforderliche Einwilligung des anderen Ehegatten schließt, § 1366 Abs. 1 BGB.

Der Ehegatte, der also erst am Abend davon erfährt, dass sein Partner für das Wohnzimmer ein vier Meter langes Schlangenterrarium gekauft hat, welches in den nächsten Tagen samt Inhalt (einem zwei Meter langen Baumpython) geliefert werden soll, hat die Möglichkeit, mit wehenden Fahnen in der Zoohandlung vorbeizuschauen, um den Vertrag entweder zu genehmigen oder um der Zoohandlung samt Baumpython den Vogel zu zeigen und die Einwilligung in den Vertrag zu verweigern.

Aber warum ist das so? Wird dadurch nicht die Vertragsfreiheit der Ehegatten eingeschränkt? Stellt dieses Konstrukt eine Art Bevormundung dar? Nun, auch dies ist eine gesetzliche Regelung, die nicht mehr allzu frisch ist, jedoch folgenden Gedanken in sich birgt: Die Ehe, und insbesondere das eheliche Zusammenleben, soll durch Rücksichtnahme und ein gegenseitiges Aufeinander-eingehen geprägt sein. Dennoch soll jeder die Möglichkeit haben, seine Persönlichkeit im Gebilde der Ehe zu entfalten. Jeder soll in grundlegende Entscheidungen, die beide Ehegatten gleichermaßen tangieren, miteinbezogen werden. Eine Zwei-Meter-Schlange im Wohnzimmer, die Lebendfutter in Form von Ratten und Mäusen erhält, betrifft sicherlich alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder. Eine Person, die diese rechtliche Regelung zu Beginn ihrer ersten Ehe sicher gerne zur Anwendung gebracht hätte, ist meine liebe Mutti.

Als meine Mutter im zarten Alter von 23 Jahren meinen Vater ehelichte, wusste sie zwar bereits, dass er eine Vorliebe für Haustiere hatte. Er kaufte meiner Mutter einen Hund, Rocky, einen bildhübschen Collie. Rocky sollte meine Mutter beschützen, wenn diese ohne meinen Vater unterwegs war. Aber da sowohl Mutti als auch Vater voll berufstätig waren, musste Rocky irgendwann gehen.

Zwischenzeitlich hatte mein Vater zudem im Wohnzimmer ein Süßwasseraquarium angelegt und ein Schlangenbecken mit zwei Ringelnattern als Bewohner installiert. Irgendwann kamen noch ein Seepferdchen im Salzwasseraquarium sowie ein Terrarium mit Königspython hinzu. Meine Mutter ertrug das Hobby meines Vaters mit Fassung, obwohl der Königspython schon kein kleines Schlängchen mehr war. Zudem hatte dieser Python die unangenehme Eigenschaft, immer einen Weg aus dem Terrarium zu finden. Und da mittlerweile auch ich, im krabbelfahigen Alter, zusammen mit Mutti, Vater und Königspython in der Wohnung lebte, fand meine Mutter den Gedanken an eine ausgebüxte Würgeschlange mit 1,5 Metern Gesamtlänge nicht mehr sonderlich komisch. Sie fand dann auch, die Zeiten, sich Schlangen, Echsen und Lebendfutter zu halten, müssten langsam ein Ende haben. Fazit: Hätte sie oben zitierte Norm früher schon gekannt, hätte sie nicht erst den Babyjoker zur Abschaffung der Schlangen ziehen müssen. Die ausgebüxte Schlange fand sich übrigens wieder an. Sie lag unter der Badewanne. (Ich weiß nicht, ob sie mir tatsächlich etwas hätte zuleide tun können. Ich war ein ziemlich dickes Baby).

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