Die schönsten Frühling Hochzeitsorte der Welt Frühlingshochzeiten bieten alles, was man sich wünschen kann: von gemäßigtem Wetter und herrlichem Sonnenschein […]
Güterstand der Zugewinngemeinschaft Ehevertrag abschließen - nach der Hochzeit
Güterstand der Zugewinngemeinschaft Ehevertrag abschließen
Paare treten mit der Trauung automatisch in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein, der auch als gesetzlicher Güterstand bezeichnet wird. Bei der Zugewinngemeinschaft bleibt grundsätzlich jeder Gatte alleiniger Eigentümer des Vermögens, das er/sie in die Ehe eingebracht hat, und verwaltet auch sein hinzukommendes Vermögen während der Ehe in eigener Regie. Im Falle einer Scheidung oder bei Tod eines Ehegatten wird jedoch ein Ausgleich über das durchgeführt, was während der Ehe hinzugewonnen wurde. Die Regelungen zum Güterstand in der Ehe stammen aus einer Zeit, in der eine klassische Rollenverteilung vorherrschte. Der Mann war zumeist berufstätig und einziger Ernährer der Familie. Die Frau kümmerte sich um den Haushalt und die Kinder. Im Falle des Scheiterns der Ehe sollte die Frau nicht vor einem plötzlichen finanziellen Ruin stehen. Die Zugewinngemeinschaft stellte sie somit im Falle der Ehescheidung finanziell besser, als ihre Vermögenssituation vor der Ehe vermutlich war.
Ein wenig sollte mit dieser Regelung auch der Mutterrolle gehuldigt und gedankt werden. Für viele Paare sind das Modell der Zugewinngemeinschaft und der moralische Gedanke dahinter nicht mehr zeitgemäß. Die meisten Paare sind voll berufstätig. Selbst wenn schon Kinder geboren wurden, gehen Frauen heutzutage zurück in den Job. Insbesondere, wenn einer der Partner ersichtlich mehr verdient als der andere, ist das Modell der Zugewinngemeinschaff zu überdenken. Gerade, wenn beide Partner finanziell abgesichert sind, möchte sich der eine im Falle der Scheidung eventuell nicht an dem beruflichen Erfolg des anderen laben.
In solchen Fällen ist es sinnvoll, den Güterstand, der während der Ehe herrschen soll, im Rahmen eines Ehevertrages zu vereinbaren. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann also mittels Ehevertrag außer Kraft gesetzt werden. Ein Besuch beim Fachanwalt für Familien- und Eherecht beziehungsweise einem erfahrenen Notar wird helfen, die richtige Entscheidunaag in Sachen Finanzen zu treffen. Und da das Paar eben frei in der Gestaltung des Vertrages ist und wir keine Nachkriegsmodelle mehr zu berücksichtigen brauchen, ist die Angst vor dem Ehevertrag völlig unbegründet.
Übrigen: Der Ehevertrag kann auch noch nach der Trauung, während der laufenden Ehe, geschlossen werden. Er muss nicht zwischen Blumenwahl, Probeessen, Kleiderkauf und Zusammenstellung der Playlist für den schönsten Tag des Lebens gequetscht werden. Auch das spricht wiederum für das gruselige Etwas namens Ehevertrag, der im Falle einer Scheidung viel Ärger um nichts ersparen kann.