Die schönsten Frühling Hochzeitsorte der Welt Frühlingshochzeiten bieten alles, was man sich wünschen kann: von gemäßigtem Wetter und herrlichem Sonnenschein […]
Finanzen neue Wirtschaftsgemeinschaft Taschengeld Krankenversicherung - nach der Hochzeit
Finanzen neue Wirtschaftsgemeinschaft Taschengeld Krankenversicherung - nach der Hochzeit
Die Eheschließung führt grundsätzlich nicht dazu, dass ein Ehegatte über das Portemonnaie des anderen verfügen darf. Und: Ehegatten haften auch nicht automatisch für die Schulden des Ehemannes bzw. der Ehefrau. Trotzdem gibt es immer wieder Streit um das Geld.
Die neue Wirtschaftsgemeinschaft
Ehegatten bilden eine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft. Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt klar, dass die Ehegatten einander verpflichtet sind, die Familie durch ihre Arbeit und Vermögen angemessen zu unterhalten. In Notfällen müssen die Ehegatten alle verfügbaren Mittel miteinander und mit den Kindern teilen. Der Unterhalt ist nicht auf die Bedürfnisse der Ehegatten beschränkt, geschuldet ist ein Beitrag zum Unterhalt der Familie. Zur Familie gehören auch die im Haushalt lebenden gemeinsamen Kinder und Stiefkinder. Der Familienunterhalt entspricht gewissermaßen einem Topf, aus dem alle wirtschaften. Dazu gehören die Kosten für
• den Haushalt,
• die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und
• den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder.
Sind beide Ehepartner berufstätig, beteiligen sie sich im Verhältnis ihres Einkommens an den Familienkosten. Damit darüber kein Streit entsteht, sollte eine Aufstellung über die Gesamtkosten gemacht und die entsprechende Beteiligungs-quote festgelegt werden.
• Persönliche Bedürfnisse der Ehegatten:
In diesen Bereich gehören die Kosten für die Gegenstände und Dienstleistungen der Körperpflege (Friseur, Kosmetik etc.). Ferner gehören hierzu die Kosten für eine notwendige ärztliche Behandlung einschließlich der Kosten für eine Krankenhausbehandlung und für notwendige Kuraufenthalte.
Auch Aufwendungen der Ehegatten für den geselligen Verkehr wie etwa kulturelle Veranstaltungen, Freizeitunterhaltung, Vereinsbeiträge gehören dazu, solange sie den ehelichen Lebensverhältnissen entsprechen. Auch Hobbys, sofern sie keine unvernünftigen Aufwendungen erfordern. Was unvernünftig ist, regelt sich nach dem Einzelfall, der konkreten Lebenssituation und dem Zuschnitt der ehelichen Verhältnisse. Das Sammeln von Originalen alter Meister oder Meißner Porzellan lässt einen anderen Lebenszuschnitt vermuten als die Sammlung von Mokkalöffeln oder Fingerhüten.
Über diese Aufwendungen des täglichen Lebens im persönlichen Bereich hinaus kann auch die Anschaffung von Schmuck oder Luxusgegenständen zum angemessenen Unterhalt zählen.
• Lebensbedarf der unterhaltsberechtigten Kinder:
Dass die Kinder im Rahmen des Familienunterhalts eine entscheidende Rolle spielen, ist klar. Der Unterhalt der Kinder hat das körperliche und geistige Wohlbefinden der Kinder zu gewährleisten. Kosten für Nahrung, Gesundheits-pflege und Kleidung sind selbstverständlich. Spielsachen, Kindergartenbesuch etc. gehören ebenfalls zum Lebensbedarf. Eine angemessene Erziehung ist den Kindern zu bieten und später dann eine der Persönlichkeit des Kindes entsprechende Schul- und Berufsausbildung sicherzustellen. Es kann nicht früh genug daran gedacht werden, dafür zurückzulegen. Auch Taschengeld gehört zum Unterhalt des Kindes.
Taschengeld
Wer dem Ehepartner den Haushalt führt, hat gegen den erwerbstätigen Ehepartner einen Anspruch auf Taschengeld, Der Bundesgerichtshof hat in einer neueren Entscheidung klargestellt, dass nicht nur dem erwerbslosen Ehegatten ein Taschengeldanspruch zusteht, sondern auch für den zuverdienenden Ehegatten in Betracht kommen kann.
Über das Taschengeld muss nicht abgerechnet werden. Es steht zur freien Verfügung und soll die persönlichen Interessen der Hausfrau bzw. des Hausmannes befriedigen. Die Höhe des Taschengeldanspruches richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eheleute, bei normalen Einkommensverhältnissen sind es in der Regel 5 % bis 7 % des zusammengerechneten Nettoeinkommens. Die Höhe des Anspruchs ist nicht von der im Haushalt erbrachten Arbeitsleistung abhängig. Wenn der Ehepartner also monatlich 4000 EUR netto verdient, steht dem anderen Taschengeld in Höhe von 200 bis 280 EUR zu. Wenn das Einkommen zur Bestreitung des notwendigen Familienunterhaltes nicht ausreicht, gibt es auch keinen Taschengeldanspruch.
Wirtschaftsgeld
Ingrid und Thomas sind verheiratet, Thomas ist ganztags beschäftigt, Ingrid versorgt den Haushalt und die beiden kleinen Kinder. Immer wenn etwas für den Familienunterhalt einzukaufen ist, muss Ingrid sich an Thomas wenden und um Geld bitten. Sie muss ihm dann jedes Mal vorrechnen, wie viel sie braucht. Thomas gibt ihr das Geld abgezählt. Ingrid findet das eine Zumutung. Hat sie einen Anspruch auf Wirtschaftsgeld?
Ja. Der berufstätige Ehepartner ist verpflichtet, dem anderen Wirtschaftsgeld für die Haushaltsführung zur Verfügung zu stellen, das den Familienunterhalt abdeckt. Streit über diese Fragen-wird sich wohl nicht immer vermeiden lassen, aber eine grundsätzliche Regelung schafft Klarheit und reduziert mögliche Unstimmigkeiten. Schreiben Sie deshalb gemeinsam auf, was zu den Familienkosten gehört, und legen Sie einen Rahmen für das Wirtschaftsbudget fest.
Auch wenn beide Ehepartner berufstätig sind und über eigenes Einkommen verfügen, ist Geld häufig ein Streitpunkt. Hier hilft unter Umständen ein gemeinsames Wirtschaftskonto, über das beide Ehepartner verfügungsberechtigt sind. Von diesem Konto werden die gemeinsamen Ausgaben gezahlt, gefüllt wird es von den Ehepartnern im Verhältnis ihrer Einkommen bzw. Absprachen.
Krankenversicherung
Ingrid hat keine eigene Krankenversicherung. Sie ist bei Thomas mitversichert. Eine private Zusatzversicherung für Krankenhausaufenthalte hat Thomas allerdings nicht für sie abgeschlossen, sondern nur für sich. Er findet das nicht nötig und außerdem zu teuer, es reiche, wenn er so versichert sei. Ingrid protestiert. Zu Recht?
Ja. Thomas muss sicherstellen, dass die Kosten für eine notwendige ärztliche Behandlung einschließlich der Kosten für einen Krankenhausaufenthalt gezahlt werden können. Ingrid hat dabei das Recht, ihrem Mann gleichgestellt zu wer-den.
Die Zeit nach der Hochzeit, Flitterwochen usw. ist ein schönes Erlebnis und als Erinnerung von allen bleiben nur die Bilder, Videos und natürlich die Eheringe