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Erwerbstätigkeit der Ehegatten Klageerwiderung Pflichten – die Ehe aus rechtlicher Sicht

18/01/2020
2trauringe-gold
Erwerbstätigkeit der Ehegatten Klageerwiderung Pflichten – die Ehe aus rechtlicher Sicht

Erwerbstätigkeit der Ehegatten Klageerwiderung Pflichten
Kolleginnen, die um 14 Uhr den Stift fallen lassen, um fluchtartig das Büro zu verlassen, nutzen den Muttibonus voll und ganz.

Schließlich schimpft der Kindergarten, wenn Melissa nicht pünktlich nach dem Mittagsschlaf abgeholt wird. Alle Nicht-Muttis hingegen haben wenig guten Grund, Überstunden zu meiden beziehungsweise den Stift auch nur eine Minute vor 19 Uhr fallen zu lassen. Sport als Feierabendgrund? Pah, kann man doch auch noch schnell vor der Arbeit machen. So von fünf bis sechs Uhr. Oder am Wochenende. Da wird sich doch sicher noch ein Stündchen finden lassen. Ein Privatleben ohne Kinder taugt gemeinhin nicht als Grund, um pünktlich das Büro zu verlassen. Oder etwa doch? Immerhin heißt es in § 1356 Abs. 2 BGB:

(2) Beide Ehegatten sind berechtigt, erwerbstätig zu sein. Bei der Wahl und Ausübung einer Erwerbstätigkeit haben sie auf die Belange des anderen Ehegatten und der Familie die gebotene Rücksicht zu nehmen.

Der Ehegatte, auf den trotz eigener Erwerbstätigkeit Rücksicht zu nehmen ist, wird doch im Gesetz ausdrücklich erwähnt! Hier, steht doch da! Das Recht auf Erwerbstätigkeit steht auch zum Schutz des anderen Ehepartners unter dem Gebot der Familienverträglichkeit! Im Rahmen der 15. unbezahlten Überstunde am Anfang eines Monats könnte der Chef somit einfach mal auf die Gesetzeslage hingewiesen werden. Wofür hat man denn sonst geheiratet? Doch nicht etwa, damit der Ehemann Abend für Abend zu Hause verhungert, weil ein gemeinsames Abendessen nicht mehr möglich ist.

Also, so hat sich das Eheleben wohl niemand vorgestellt. Selbstverständlich kann dieser Hinweis auch im Geheimen an die Ehefrau des Chefs weitergeleitet werden. Mal schauen, ob dieser dann noch jeden Abend bis 22 Uhr im Büro verbringt. Blöd nur, wenn der eigene Chef auch Anwalt ist.

Verdammt, denke ich mir und schaue auf die Uhr auf meinem Telefondisplay. 19:21 Uhr. Bei meinem Chef brennt noch Licht. Bei mir auch. § 1356, flüstere ich mir selbst verschwörerisch zu. Morgen muss die 30-seitige Klageerwiderung endlich fertig sein! Wohl kein guter Zeitpunkt, um eheliche Rechte und Pflichten beim Chef anzusprechen und diesen auf die Gesetzeslage hinzuweisen. Vielleicht ist das doch eher ein lustiges Gesprächsthema für die nächste Weihnachtsfeier, überlege ich und knipse meine Schreibtischlampe wieder an.

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