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Anmeldung und Registrierung

Die Ziviltrauung auf dem Standesamt und ihre Vorbereitung und Planung

22/09/2017
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Die Ziviltrauung auf dem Standesamt und ihre Vorbereitung und Planung

Viele Paare entscheiden sich für eine Ziviltrauung auf dem Standesamt oder an einer Außenstelle des Standesamtes. Ziviltrauungen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, weil sie den Paaren einen größeren Freiraum geben, den äußeren Rahmen und den Ablauf ihrer Trauung auf ihre eigenen Bedürfnisse abzustimmen.

Es gibt einiges, was für einen weniger formellen Rahmen spricht:
1. Bei Ihnen steht die Feier im Vordergrund, die auf die Formalitäten folgt.
2. Einer der Partner war vielleicht schon einmal verheiratet und ist jetzt geschieden.
3. Eine Ziviltrauung ist einfacher und schneller zu organisieren.
4. Sie wollen Ihre Trauung nach Ihrem persönlichen Geschmack und Ihren Vorlieben ausrichten.
Welche Gründe Sie auch haben, Sie können ganz nach Wunsch Ihre Trauung im engsten Familien- und Freundeskreis oder als Special Event im großen Rahmen feiern.

Tipps
● Nehmen Sie sich Zeit, einen Veranstaltungsort oder ein Standesamt zu finden, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.
● Erkundigen Sie sich, wie viel Zeit Sie für Ihre Trauung haben und ob danach noch eine andere Trauung angesetzt ist (das ist bei Standesämtern normalerweise der Fall). Wenn Sie etwas mehr Zeit benötigen, lassen Sie sich den letzten Termin des Tages geben oder wählen Sie einen weniger beliebten Tag, beispielsweise einen Freitag - so können Sie das ganze Wochenende mit Ihren Gästen feiern!

Unterlagen, die zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind:
Sie sind ledig: Abstammungsurkunde, beglaubigte Abschrift des Familienbuchs der Eltern
Sie sind geschieden: Abstammungsurkunde, beglaubigte Abschrift des Familienbuchs der letzten Ehe, Nachweise über die Auflösung aller weiteren Vorehen (Scheidungsurteil, Sterbeurkunde)
Sie sind verwitwet: Abstammungsurkunde, beglaubigte Abschrift des Familienbuchs der letzten Ehe, geeignete Nachweise über die Auflösung aller weiteren Vorehen (Scheidungsurteil, Sterbeurkunde) Sie haben gemeinsame Kinder: Geburtsurkunde der Kinder, Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft, ggf. Urkunde über Erklärung bzgl. der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge (Sorgeerklärung) Sonstiges: bei elterlicher Sorge für nicht gemeinsame minderjährige Kinder: Geburtsurkunde der Kinder In jedem Fall: gültiger Personalausweis oder Reisepass, eine Bescheinigung aus dem Melderegister (nicht Anmeldebestätigung) von Haupt- und Nebenwohnsitz. Diese Bescheinigung darf zum Zeitpunkt bei Abgabe im Standesamt nicht älter als 10 Tage sein.

Für die Anmeldung einer Eheschließung ist das Standesamt des Wohnsitzes von einem der beiden Verlobten zuständig. Die Eheschließung kann anschließend bei jedem Standesamt in der Bundesrepublik erfolgen.

Der SchaupIatz Ihrer Wahl
Wenn Sie einen originellen Hochzeitsort suchen, erkundigen Sie sich, wo die Standesämter in Ihrer Stadt Außenstellen unterhalten. Eheschließungeh im Heißluftballon, auf dem Fernsehturm, im Tierpark, auf einem Schiff oder in einem alten Schloss sind vielerorts möglich. Am Schauplatz der Eheschließung kann dann auch gleich Ihre Hochzeitsfeier stattfinden. Also lassen Sie Ihrer Fantasie freien Lauf ...

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