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Die Vorbereitungen für die standesamtliche Hochzeit - Hochzeitsplaner online
Standesamtliche Hochzeit
Auch wenn sechs Monate noch eine lange Zeit bis zum Hochzeitstermin zu sein scheinen, ist es dennoch sinnvoll, sich jetzt schon Gedanken über die standesamtliche wie auch die kirchliche Trauung zu machen. Theoretisch ist es seit dem 1. Januar 2009 erlaubt, kirchlich zu heiraten, ohne zuvor beim Standesamt eine zivilrechtliche Ehe geschlossen zu haben.
In der Praxis wird dies jedoch von der katholischen wie auch der evangelischen Kirche abgelehnt und nur, wenn überhaupt, mit Sondergenehmigung vollzogen. Das bedeutet für Sie: Es bleibt alles beim Alten und Sie feiern zuerst die standesamtliche und anschließend, wenn Sie möchten, die kirchliche Trauung.
Die Eheschließung auf dem Standesamt gliedert sich in zwei Teile: erstens die Anmeldung zur Eheschließung und zweitens die Trauung. Die Anmeldung muss bei einem Standesamt erfolgen, wo einer der beiden Brautleute gemeldet ist. Die Trauung selbst kann bei einem Standesamt Ihrer Wahl stattfinden, beziehungsweise sie kann sogar außerhalb des Standesamtes vollzogen werden. Genau deshalb ist es heute auch möglich, in Schlössern oder Burgen, auf Schiffen und sogar in Leuchttürmen zu heiraten. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen - also ab jetzt. Wenn Sie einen außergewöhnlichen Ort oder ein beliebtes Standesamt für Ihre Trauung favorisieren, ist es besonders wichtig, sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen. Das gilt ebenso, wenn Sie an einem ausgefallenen Heiratstermin getraut werden möchten. Bestimmte Termine wie beispielsweise der 11.11.2011 sind von vornherein frühzeitig ausgebucht. Aber auch wenn Sie kein so spektakuläres Hochzeitsdatum wählen, gibt es saisonale Unterschiede: Im Sommer wird erfahrungsgemäß lieber geheiratet als im Winter. Das bedeutet, zwischen Mai und September liegen die gefragtesten Heiratsmonate.
Die beliebtesten Wochentage sind Freitag und Samstag, einige Standesämter trauen auch sonntags und ganz ausgewählte sogar rund um die Uhr. Dies alles lässt sich am besten über das Internet recherchieren. Viele Standesämter geben ausführliche Informationen zu ihren Trauzimmern, den erforderlichen Dokumenten sowie ihren Sonderleistungen auf ihrer Website.
Nach dieser Vorinformation führt kein Weg daran vorbei, sich persönlich mit dem oder gegebenenfalls den Standesämtern in Verbindung zu setzen.
■ Lassen Sie sich das Trauzimmer zeigen und prüfen Sie, ob der Platz für alle Ihre Gäste reicht. Sind genügend Sitzmöglichkeiten vorhanden? Das ist besonders dann wichtig, wenn Sie ältere Gäste zur Trauung einladen möchten.
■ Erkundigen Sie sich über die Möglichkeit, Musik während der Trauung spielen zu lassen. Mit passenden Klängen unterstreichen Sie den festlichen Charakter der Zeremonie.
■ Sprechen Sie mit dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin über die Traurede und liefern Sie ihm/ihr Fakten, damit er/sie persönlich gestalten kann.
■ Auch wenn sie heute nicht mehr vorgeschrieben sind: Trauzeugen können das Brautpaar durch den Festakt begleiten. Wer möchte, kann durchaus einen oder zwei Trauzeugen benennen. Natürlich stellt der Gesetzgeber an einen Trauzeugen gewisse Anforderungen. Er muss volljährig und im Besitz seiner geistigen Kräfte sein. Wichtig ist auch, dass der Trauzeuge Deutsch versteht, um den Worten des Standesbeamten folgen und das Geschehen verstehen zu können. Notfalls wird ein Übersetzer benötigt.
Trauzeuge zu sein, zieht keinerlei Rechte und Pflichten nach sich. Deshalb wird sich wohl kaum jemand weigern, die Aufgabe zu übernehmen. Dennoch sollte man die ausgewählten Personen früh genug ansprechen, denn schließlich müssen sie sich unter Umständen für den Gang zum Standesamt von der Arbeit freinehmen.
Schon gewusst?
Hochzeitsrekord
Die meisten Trauungen miteinander erlebten Ralph und Patsy Martin aus Quartzsite, Arizona (USA). Sie haben einander 51-mal geheiratet; ihre erste Trauung fand i960 statt. Richard und Carole Robte aus South Hempstead, New : York (USA), haben ebenfalls 51-mal einander geheiratet. Sie wurden 1969 erstmals getraut. Beide Ehepaare haben jedes Mal einen anderen Hochzeitsort gewählt.
■ Besprechen Sie mit dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin, wenn Sie den Ringtausch während der Trauung vornehmen möchten.
■ Planen Sie einen Sektempfang? Auch hierfür bieten viele Standesämter geeignete Räumlichkeiten an.
■ Weitere Fragen, die Sie vorab klären sollten: Wo stehen Parkplätze zur Verfügung? Darf in den Räumen des Standesamtes fotografiert werden? Sind Hochzeitsaktivitäten wie Reiswerfen, Spalierstehen oder Baumstammsägen gestattet?
Wichtige Papiere für die Eheschließung
Dass die Ehe auch eine rechtliche Angelegenheit ist, wird spätestens bei der Zusammenstellung der Papiere für das Standesamt deutlich. Dies ist keineswegs ein Argument gegen eine Trauung, nur eines gegen Unwissen: Rechte und Pflichten gehören schließlich zu jeder guten Beziehung. Was der Staat im Einzelnen darunter versteht, sollten sich beide Partner allerdings vorher deutlich klarmachen.
Am einfachsten ist es, wenn Sie beide Ihren Wohnsitz in der Stadt haben, in der Sie heiraten möchten, volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, noch nicht verheiratet waren und keine Kinder haben. Dann benötigen Sie für Ihre Anmeldung zur Eheschließung folgende Unterlagen:
● gültigen Personalausweis oder Reisepass
Es erspart Ihnen eine unnötige Verzögerung, wenn Sie vorher noch das Ablaufdatum Ihres Reisepasses oder Personalausweises überprüfen und gegebenenfalls die Dokumente verlängern lassen.
● beglaubigte Ablichtung des Geburtsregisters
● biometrisches Passfoto
Dieses Foto benötigen Sie für Ihren neuen Personalausweis oder Reisepass.
Wenn Sie nicht in der Stadt, in der Sie heiraten möchten, gemeldet sind, benötigen Sie zusätzlich noch eine neue Aufenthaltsbescheinigung Ihres Hauptwohnsitzes.
MUSIK FÜR DIE TRAUUNG | |
KLASSISCH | |
J. S. Bach | AIR aus der Orchestersuite |
J. S. Bach/Gounod | Ave Maria |
L. van Beethoven | 5. Sinfonie |
L. van Beethoven | Für Elise, Albumblatt |
J. Clarke | Trompeten-Fanfare |
G. F. Händel | Sonatine F-Dur |
G. F. Händel | Halleluja |
F. Mendelssohn-Bartholdy | Hochzeitsmarsch |
W. A. Mozart | Sonatine, 1. Satz |
W. A. Mozart | Ave verum |
M. Ravel | Bolero |
F. Schubert | Ave Maria |
G. F. Telemann | Toccata in F |
R. Wagner | Hochzeitsmarsch |
MODERN | |
Harold Arien | Somewhere over the rainbow |
Gospel | Amazing Grace |
Gospel | 0 happy day |
W. Houston | 1 will always love you |
W. Houston | One moment in time |
J. Lennon | Grow old along with me |
McCartney/Lennon | Yesterday |
McCartney | Hey Jude |
E. Presley | Can't help falling in love |
C. Stevens | Morning has broken |
Volksweise aus Irland | Amazing Grace |
A. L. Webber | Memory aus Cats |
Diese Bescheinigung erhalten Sie bei der Melde-behörde Ihres Hauptwohnsitzes. Geschiedene haben eine beglaubigte Ablichtung des Eheregisters ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vorzulegen. Diese erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes. Für gemeinsame Kinder benötigen Sie eine neue Geburtsurkunde, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind. Diese Urkunde erhalten Sie bei dem
Brauchtum
Besondere Hochzeitstermine
Nicht erst seit dem 10.10.2010 hat ein besonderes Datum zum Heiraten viele Menschen interessiert, dem Hochzeitsdatum wurde auch früher schon viel Bedeutung zugemessen. Einige lösten sogar auf Jahrzehnte oder Jahrhunderte wiederkehrende Volksfeste aus. Bisweilen ist auch das Datum erst durch das Ereignis zu einem besonderen Tag geworden. Das bekannteste Beispiel dafür ist das Münchner Oktoberfest, denn es erinnert an die Hochzeit des späteren Königs Ludwig I. von Bayern im Jahre 1810. Viel älter ist die Landshuter Hochzeit, ein Festspiel, das die Landshuter alle drei Jahre veranstalten. Es soll an die Heirat des Herzogs Georg mit der polnischen Königstochter Jadwiga vor mehr als 500 Jahren erinnern.
Standesamt, bei dem die Geburt Ihres Kindes eingetragen wurde.
Darüber hinaus gibt -es noch eine Reihe von Sonderfällen, die besondere Dokumente erforderlich machen. Wenn einer von Ihnen beispielsweise
● eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt,
● minderjährig ist oder
● im Ausland geschieden wurde,
ist eine vorhergehende persönliche Beratung im Standesamt erforderlich.
Die vorhergehende Beratung ist auch bei sogenannten Standardfällen angebracht, weil es von Amt zu Amt Unterschiede geben kann oder Sie an etwas nicht gedacht haben, das doch noch belegt werden muss. Auch in diesem Fall helfen zur Vorabinformation die Internetseiten der Standes-ämter weiter. Vielfach können Sie hier eine Liste der erforderlichen Unterlagen sowie die Gebühren für die Trauung einsehen.
Sie müssen übrigens gemeinsam den Ehewunsch am Standesamt anmelden; ist ein Partner aus einem wichtigen Grund verhindert, benötigt der andere eine Vollmacht mit den erforderlichen Angaben des Verlobten. Das notwendige Formular erhalten Sie beim Standesamt.
Der Ehename - Sie haben die Wahl
Früher war alles ganz einfach, könnten konventionelle Geister eventuell sagen. Da übernahm die Frau bei ihrer Heirat automatisch den Namen ihres Ehemannes und die Angelegenheit war damit geregelt. Heute besteht diese Möglichkeit zwar grundsätzlich auch noch, aber darüber hinaus können die Ehepartner zwischen verschiedenen Variationen ihres Nachnamens wählen.
Getrennte Ehenamen
Jeder Ehegatte kann den Namen behalten, den er zur Zeit seiner Eheschließung führte. Das kann auch der Name aus einer Vorehe sein.
So ist zum Beispiel Eva Müller, geb. Schmitz,
und Wolfgang Schneider genauso zulässig wie:
Eva Müller und Wolfgang Schneider,
geb. Naumann
Diese Entscheidung können Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal ändern, wenn Sie sich für einen gemeinsamen Ehenamen entschließen.
Gemeinsamer Familienname
Der gemeinsame Ehename kann sowohl der Geburtsname des Mannes wie auch der Geburtsname der Frau sein. Darüber hinaus ist auch der Name, den einer von Ihnen zur Zeit der Ehenamensbestimmung führt, zulässig - also auch der Name aus einer Vorehe.
Schon gewusst?
Der häufigste Familienname
Der in der westlichen Welt häufigste Familienname ist Schmidt, einschließlich der in USA und England üblichen Form Smith. In der Bundesrepublik gibt es rund 590 000 Träger dieses Namens, allein in den USA etwa 2,38 Millionen Smith.
Wichtig: Die Ehenamensbestimmung kann nicht wiederrufen werden.
Ein Beispiel:
Eva und Wolfgang Müller ist genauso zulässig wie
Eva und Wolfgang Schmitz oder Eva und Wolfgang Schneider oder Eva und Wolfgang Naumann.
Doppelname
Für denjenigen, dessen Nachname nicht Familienname wurde, gibt es eine weitere Möglichkeit, seinen bisherigen Namen weiter zu tragen: Er oder sie kann seinen Namen voranstellen oder anfügen. Dazu werden die Namen mit Bindestrich verbunden. Einschränkungen gibt es nur bei mehrgliedrigen Namen. Wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht, ist das Hinzufügen eines Beinamens nicht möglich. Bei mehrgliedrigen Beinamen muss sich der Ehegatte für einen Namen entscheiden, den er voranstellen oder anfügen möchte. So werden unaussprechliche
Wortbandwürmer, die aus mehr als zwei Namen bestehen, vermieden. Diese Erklärung ist übrigens nicht unabänderlich. Wenn Sie sich entschließen, wieder ausschließlich den Familiennamen fuhren zu wollen, können Sie sie widerrufen. Das gilt dann aber als bindend.
Zum Beispiel können Eva und Wolfgang Schneider zu Eva Müller-Schneider und Wolfgang Schneider wie auch zu Eva Schneider-Schmitz und Wolfgang Schneider werden.
Bitte beachten Sie, dass sich die Gesetze zur Namensführung ändern können und es darüber hinaus noch viele Sonderbestimmungen gibt beispielsweise für Ehegatten, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ausführliche Informationen zur Namensführung erhalten Sie bei Ihrem Standesamt.