Die schönsten Frühling Hochzeitsorte der Welt Frühlingshochzeiten bieten alles, was man sich wünschen kann: von gemäßigtem Wetter und herrlichem Sonnenschein […]
Erbschaftsteuer Steuerklassen Steuersätze Steuerschulden - Eheberatung Ratgeber
Erbschaftsteuer Steuerklassen Steuersätze Steuerschulden - Eheberatung Ratgeber
Die Fragen des Erbschaftsteuerrechts können hier nicht ausführlich behandelt werden. Eines steht fest: Der Staat erbt mit! Es empfiehlt sich deshalb eine vorausschauende Erbschaftsteuerplanung. Eine vernünftige Planung kann erhebliche Einsparungen bei der Erbschaftsteuer herbeiführen. Beraten Sie sich mit Ihrem Steuerberater / in oder Anwältin / Anwalt. Ein Überblick über die Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze soll den Einstieg erleichtern.
Steuerklassen
Die Höhe der anfallenden Erbschaftsteuer richtet sich da-nach, zu welcher Steuerklasse die Bedachten gehören. Diese Steuerklassen sind mit Wirkung vom 1.1. 1996 neu geordnet worden, die bisherigen Steuerklassen I und II sind zu einer einheitlichen Steuerklasse zusammengefasst worden. Die bisherigen Steuerklassen III und IV wurden zu Steuerklassen II und III.
Folgende Personen gehören in die einzelnen Steuerklassen:
Steuerklasse I:
• der Ehegatte
• die Kinder und Stiefkinder und deren Abkömmlinge
• die Eltern und Großeltern des Erblassers bei Erwerben von Todes wegen
Steuerklasse II:
• die Eltern und Großeltern bei Schenkungen
• Geschwister und deren Kinder (nicht Enkelkinder)
• Schwiegerkinder und Schwiegereltern
• Stiefeltern
• der geschiedene Ehegatte
Steuerklasse III:
• alle übrigen Erwerber sowie Zweckzuwendungen Steuerfreibeträge
Zur Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs sind Freibeträge zu berücksichtigen, die teilweise persönliche und teilweise sachliche Befreiungen enthalten. Die persönlichen Freibeträge können alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden.
Übersicht über die persönlichen Freibeträge:
Steuerklasse 1 | EUR |
Ehegatte | 600000 |
Kinder | 400000 |
Eltern, übrige Enkel usw. | 100000 |
Steuerklasse II | |
Alle Personen | 20000 |
Steuerklasse III | |
Alle Personen | 10000 |
Steuersätze
Seit 1.1.1996 gelten die folgenden, nach Steuerklassen gestaffelten Steuersätze:
ErbfolgWert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich | Steuerklasse 1 | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
EUR 100000 | 7% | 12% | 17% |
EUR 500000 | 11 % | 17% | 23% |
EUR 1000000 | 15% | 22% | 29% |
EUR 10000000 | 19% | 27% | 35% |
EUR 25000000 | 23% | 32% | 41 % |
EUR 50000000 | 27% | 37% | 47% |
Darüber | 30% | 40% | 50% |
5 Checklisten: Vorsorge
Zur Erleichterung der erbrechtlichen Regelungen nachstehend drei Checklisten, anhand deren Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen verschaffen können. Bei der Feststellung des Wertes unterscheiden Sie bitte nach dem Steuerwert, der für die Festsetzung der Steuer maßgeblich ist, und dem gegenwärtigen Verkehrswert Ihres Vermögens.
Checkliste: Vermögensverzeichnis
1. Grundvermögen
2. Betriebsvermögen
3. Barvermögen
4. Wertpapiere
5. Forderungen an Dritte wegen Darlehen
6. Lebensversicherungen
7. Altersversorgung durch Rentenversicherung/Lebens-versicherung
8. Wert von Hausrat, Kunstgegenständen, Schmuck, Kraft-fahrzeug, Hobbyausrüstung, Briefmarkensammlung etc.
9. Schulden
Hypotheken / Grundschulden Überziehungskredit/andere Kredite Verpflichtungen aus Vorehe
Steuerschulden
Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ehegatten aus Vorehe.
Steuerklassen Steuersätze Steuerschulden und weitere Tipps vor und nach der Hochzeit hier