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Der Ehevertrag Rettungsanker oder Falle - Eheberatung Ratgeber

22/05/2018
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Der Ehevertrag Rettungsanker oder Falle - Eheberatung Ratgeber

Der Ehevertrag Rettungsanker oder Falle - Eheberatung Ratgeber
Zwei Wochen bevor wir heiraten wollten, spendierte mein Zukünftiger mir ein Freiflugticket von München, wo ich wohnte, nach Berlin, wo er wohnte. Ich dachte zuerst an ein romantisches Diner mit Blick auf die Spree und war gerührt. Pustekuchen. Er hatte einen Termin beim Notar vereinbart - für den Abschluss eines Ehevertrages. Ich habe den Vertrag damals unterschrieben, obwohl ich den Text erstmals beim Notar zu Gesicht bekam. Ich konnte mir einfach nicht vorstellen, dass er mich über den Tisch ziehen wollte. Ich war so verliebt. Zwei Jahre später, als ich wieder klar denken konnte, stellte ich fest, dass ich so ziemlich auf alles verzichtet hatte. Die Sahnestückchen hatte er. Ich war so enttäuscht, dass ich mich scheiden lassen wollte. Aber dann habe ich alles haarklein mit meinem Mann besprochen. Gemeinsam haben wir einen neuen Ehevertrag ausgehandelt.
Petra P., verh., 34 Jahre, 2 Kinder.

Wer so mit seiner Zukünftigen umspringt, braucht sich nicht zu wundern, wenn sie abspringt. Nicht immer gelingt es, das verlorene Vertrauen wiederzugewinnen. Der Abschluss eines Ehevertrages ist eine sensible Sache. Paragraphen statt Rosen, Vernunft statt Liebe, Vorbehalt statt Vertrauen - das sind Gedanken, die einem durch den Kopfschießen. Und schon erwacht Misstrauen: Bereitet er die Scheidung vor, sichert er sich ab, obwohl wir noch gar nicht verheiratet sind? Unschöne Gedanken. So weit muss es nicht kommen. Fangen Sie nicht erst zwei Wochen vor der Hochzeit mit dem Ehevertrag an. Ein solcher Vertrag will in Ruhe durch-dacht werden.

Ob ein Ehevertrag sinnvoll ist, lässt sich erst entscheiden, wenn Sie wissen, wie der Gesetzgeber das Familienrecht geregelt hat und ob überhaupt noch ein Handlungsbedarf für Ihre Bedürfnisse besteht. Rechtsvorschriften begünstigen Ehegatten insbesondere im Sozial- und Steuerrecht, aber auch im Arbeits- und Erbrecht. Automatisch geregelt sind zum Beispiel Unterhaltsfragen, Vermögensfragen, Altersvorsorge.

Grundsätzlich können Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Ehevertrag regeln, und zwar auch noch nach der Eheschließung. Meist wird der Ehevertrag jedoch vor der Eheschließung geschlossen.

Ein Ehevertrag soll die individuellen Bedürfnisse der Ehepartner regeln und eine Entscheidungshilfe für den Fall des Streits bieten. In manchen Fällen erleichtern vertragliche Regelungen das Zusammenleben, sie können Klarheit bei Auseinandersetzungen zwischen den Parteien schaffen. Ein Ehevertrag kann allerdings auch zur Falle werden, wenn die vor zwanzig Jahren getroffenen Vereinbarungen nicht mehr der Lebensrealität der Parteien entsprechen.

Ein besonderer Regelungsbedarf wird von Ehepartnern dann gesehen, wenn ein Partner beruflich selbständig ist oder Schulden hat. Auch die Angst vor lebenslangen Unterhaltsforderungen oder der Verlust von Vermögen treibt Eheleute in einen Ehevertrag. Sich unüberlegt in einen Ehevertrag zu stürzen ist jedoch nicht nötig. Denn das Gesetz bietet in der Regel eine vernünftige Handhabe für lebensnahe Regelungen. Die Gesetze werden den gesellschaftlichen Entwicklungen regelmäßig angepasst. Wenn zum Beispiel durch Trennung, Scheidung oder Tod Regelungsbedarf entsteht, lassen sich mit Hilfe der Gesetze oftmals bessere Lösungen finden als durch einen Ehevertrag, der vor zwanzig Jahren abgeschlossen wurde und längst nicht mehr den konkreten Gegebenheiten entspricht.

Ein Beispiel:
Wir haben jung geheiratet, waren beide berufstätig und unternehmungslustig. Kinder wollten wir nicht. Wir wollten beide Karriere machen. Deshalb war es für mich kein Problem, für den Fall der Scheidung per Ehevertrag einen beiderseitigen Unterhaltsverzicht und Gütertrennung zu vereinbaren. Dann ist es anders gekommen. Ich habe meinen Beruf aufgegeben, unsere drei Kinder und meinen Ehemann versorgt. Er hat eine steile Karriere gemacht. Nach zwanzigjähriger Ehe hat er mich und die Kinder verlassen. Für einen Wiedereinstieg in den Beruf war ich jetzt zu alt.
Martha N., 52 Jahre, gesch., 3 Kinder.

In einem solchen Fall wird der Ehevertrag zur Falle. Ob Martha N. trotz ihres Unterhaltsverzichts noch zu einem vernünftigen und den ehelichen Lebensverhältnissen angepassten Unterhalt kommt, ist fraglich. Grundsätzlich ist ein Ehevertrag wirksam, die Parteien können aufgrund der bestehenden Vertragsfreiheit praktisch alles regeln, was sie wollen. Erst wenn der Vertragsinhalt sittenwidrig ist, wird er nichtig. Diese Frage zu klären erfordert einen Gerichtsprozess, der durch mehrere Instanzen gehen kann. Das kostet Zeit und Geld.

Wegen der seinerzeit vereinbarten Gütertrennung hat Martha N. auch am Vermögenszuwachs keine Teilhabe. Hätte sie keinen Ehevertrag, hätte mit der Eheschließung automatisch eine Zugewinngemeinschaft bestanden, bei der der Vermögenszuwachs während der Ehezeit geteilt wird.

Solche Folgen können vermieden werden, indem der Verzicht auf nachehelichen Unterhalt und Zugewinnausgleich unter der auflösenden Bedingung beurkundet wird, dass ein gemeinschaftliches Kind geboren wird und einer der Ehegatten seine Berufstätigkeit deswegen ganz oder teilweise aufgibt. Von diesem Zeitpunkt an wird der Zugewinn berechnet, und bei Scheidung wird der gesetzliche nacheheliche Unterhalt geschuldet.

Ihre Ideen für Ehevertrag Rettungsanker sind in unserem Blog willkommen und eine von Ihnen könnte bis Ende des Monats gehämmerte Eheringe gewinnen

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