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Das Namensrecht Namensgebung bei Heirat und bei Wiederheirat

18/06/2018
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Das Namensrecht Namensgebung bei Heirat und bei Wiederheirat

Das Namensrecht Namensgebung bei Heirat und bei Wiederheirat
Wie sollen wir heißen? Diese Frage stellt sich jedes Paar, das sich zusammentun will. Sie ist nicht einfach zu beantworten. Schließlich hat man oder frau jahrzehntelang bereits mit einem Namen gelebt. Freunde und Nachbarn kennen ihn und sie, unter diesem Namen wurde vielleicht eine Firma geführt oder Bekanntheit im Berufsleben erreicht. Der Geburtsname wurde unter Umständen bereits durch eine Vorehe verändert, vielleicht tragen Kinder aus dieser ersten Ehe den Namen des leiblichen Vaters. Es gibt viele Möglichkeiten und Varianten der Namensbildung.

Namensgebung bei Heirat
Clara Zart und Hubert Müller können sich nicht einigen, wie sie nach der Eheschließung heißen wollen. Keiner von beiden möchte auf den bislang geführten Namen verzichten. Was nun?
Eine Entscheidung muss nicht getroffen werden. Beide Partner können ihre zurzeit der Eheschließung geführten Namen beibehalten. Mit der Eheschließung soll ein gemeinsamer Familienname (= Ehename) bestimmt werden, muss aber nicht.

Mit der gesetzlichen Neuregelung erkennt der Gesetzgeber das Interesse jedes Ehegatten an, den bisherigen Namen beizubehalten. Clara heißt also auch nach der Heirat Zart. Für Hubert bleibt es bei Müller. Damit ist dann aber noch kein Ehename gewählt. Diese Entscheidung steht an, wenn Kinder kommen.

Namensgebung bei Wiederheirat
Nach ihrer Scheidung hat Clara den Ehenamen ihres ersten Mannes behalten und heißt nach wie vor Clara Meyer. Nun möchte sie Hubert Müller heiraten.

Kann sie bei ihrer erneuten Heirat ihren Namen Meyer beibehalten ?
Ja. Der Name der ersten Ehe kann beibehalten werden, wenn er nicht Ehename wird. Denn das FamNamRG beschränkt die Wahlmöglichkeit darauf, zum Ehenamen den Geburtsnamen der Frau oder den Geburtsnamen des Mannes zu bestimmen. Der angeheiratete Name aus erster Ehe, Meyer, kann daher nicht der Ehename der zweiten Ehe werden. Clara kann den Namen Meyer als Begleitnamen verwenden, wenn der Name ihres zweiten Ehemannes der Ehename werden soll. Sie könnte sich dann Meyer-Müller nennen oder Müller-Meyer.

Clara Meyer möchte im Fall der Wiederheirat auf ihren Geburtsnamen Zart zurückgreifen. Geht das?
Ja. Clara könnte auf die Fortführung ihres Namens Meyer verzichten und stattdessen ihren Geburtsnamen Zart verwenden. Ihr Geburtsname kann auch der Ehename werden. Dann bleibt Clara bei dem Namen Zart, ihr zweiter Ehemann kann entweder Zart heißen oder sich den Doppelnamen Zart-Müller bzw. Müller-Zart zulegen.

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