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Aus der Traum heiraten oder nicht – Arbeitsleistungen Arbeitsplatzverlust Krankgeld

23/07/2018
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Aus der Traum heiraten oder nicht – Arbeitsleistungen Arbeitsplatzverlust Krankgeld

Aus der Traum heiraten oder nicht – Arbeitsleistungen Arbeitsplatzverlust Krankgeld
Einige Beispiele:
Anschaffungen:
Anschaffungen unter Verlobten erfolgen nicht in Erwartung der Ehe, wenn sie das Zusammenleben in vorehelicher Lebensgemeinschaft vorbereiten.

Arbeitsleistungen:
Hat ein Verlobter in Hinblick auf die Eheschließung Arbeits-leistungen erbracht, so stellen diese beim Rücktritt des ändern nur dann erstattungsfähige Aufwendungen dar, wenn sie zu einem konkreten Verdienstverlust geführt haben.

Arbeitsplatzverlust
Ingrid hat wegen der beabsichtigten Eheschließung ihre Berufstätigkeit aufgegeben. Sie ist an einen anderen Ort zu Thomas gezogen und hat jetzt kein eigenes Einkommen mehr. Muss Thomas für Ingrids Unterhalt aufkommen?

Ja. Thomas ist verpflichtet, die entstandene Unterhaltsbedürftigkeit zu beseitigen. Bei Aufgabe des Berufs oder der Stellung werden Verdienstausfall und Aufwendungen bis zur Wiedererlangung einer entsprechenden Stellung ersetzt. Ein weitreichender Anspruch! Die Aufgabe der Erwerbstätigkeit muss aber angemessen sein, die Braut darf ihre Erwerbsstellung im Allgemeinen erst aufgeben, wenn die Heirat kurz bevorsteht. Die Situation ist anders, wenn der Verlobte seine Braut bittet, ihren Beruf aufzugeben. Dann muss er auch zahlen, wenn die Verlobung ohne triftigen Grund scheitert. Von der Braut wird allerdings erwartet, dass sie sich intensiv um eine neue Stellung bemüht.

Der Bundesfinanzhof hat dem Verlobten diese bittere Pille durch die steuerliche Begünstigung dieser Aufwendungen etwas versüßt. Unterhaltsaufwendungen können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Aussteuer:
Die Kosten für die Beschaffung der Aussteuer können ersetzt werden.
Ausgaben im persönlichen Bereich: Ausgaben für Ausflüge, Theaterbesuche, Gelegenheitsgeschenke, gelegentliche Bewirtung im Hause der Eltern können nicht ersetzt werden.

Beköstigung:
Bei Aufwendungen für gemeinsame Haushaltsführung vor der Ehe ist nur dann ein Ersatzanspruch gegeben, wenn die Aufwendungen die eheliche Lebensgemeinschaft vorbereiten sollten. Bei längerer gemeinsamer Wirtschaftsführung wird im Zweifel davon ausgegangen, dass die Aufwendungen dem gegenwärtigen Zusammenleben dienen. Sie sind deshalb nicht ersatzpflichtig.

Dienstleistungen:
Ingrid schreibt abends Thomass Korrespondenz und macht seine Buchhaltung. Kann sie nach geplatzter Verlobung Geld für ihre Tätigkeit verlangen?
Nein. Ingrid bekommt kein Geld für ihre Tätigkeit für Thomas. Unentgeltlich erbrachte Dienstleistungen, werden nachträglich nicht vergütet, auch dann nicht, wenn sie mit dem freien Beruf oder Gewerbe des Verlobten Zusammenhängen. Wenn Sie zum Beispiel Steuerberaterin sind und die Vermögensangelegenheiten Ihres Verlobten ordnen, können Sie dafür kein Honorar verlangen, es sei denn, Sie hätten dadurch einen Einnahmeausfall gehabt. Dieser wäre zu ersetzen. Am besten klären Sie daher vor Tätigwerden, ob Sie für Ihre Arbeit Geld erwarten.

Einladungskarten:
Kosten für den Druck der Einladungskarten zur Hochzeit sind ersatzpflichtig.
Haushalt:
Anschaffungen aller Art in Hinblick auf die Errichtung eines ehelichen Haushaltes sind ersatzpflichtig. Es erfolgt eine Anrechnung des Gebrauchsvorteils, wenn diese Gegenstände weiterverwendet werden.

Kleidung:
Kosten für den Erwerb von Kleidung für die Hochzeitsfeierlichkeiten können ersetzt werden.

Krankgeld:
Das so genannte Kranzgeld, mit dem ein Ausgleich für den Verlust der Unbescholtenheit geschaffen werden soll und dessen Höhe sich an den verbliebenen Heiratsaussichten der Braut orientiert, spielt heute nicht mehr dieselbe Rolle wie zu Großmutters Zeiten. Der entsprechende § 1300 BGB wurde aufgehoben. Nach Auffassung des Gesetzgebers ist durch den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein hinreichender Schutz gegeben.

PKW:
Dient ein überlassener PKW dazu, dem Partner die Fahrt zur Arbeitsstätte zu ermöglichen, um dort für den gemeinsamen Haushalt Geld zu verdienen, gibt es keine Ansprüche.
Reisen:
Reisen zum Wohnort des Verlobten, die dazu dienen, sich näher kennen zu lernen, sind ersatzpflichtig.

Schwangerschaft:
Ingrid wird während ihrer Verlobungszeit schwanger. Kurz vor dem angesetzten Hochzeitstermin scheitert die Verlobung. Thomas hat Panik bekommen. Ingrid hatte mit Wissen ihres Verlobten und in Hinblick auf die bevorstehende Heirat die Pille abgesetzt. Ingrid nimmt nach der Entbindung den gesetzlichen Mutterschutz in Anspruch.

Statt ihres bisherigen Einkommens von 2000 EUR hat sie nur noch 600 EUR. Den Differenzbetrag von 1400 EUR verlangt sie von ihrem ehemaligen Verlobten als Schadenersatz. Zu Recht?
Nein. Nach Auffassung des OLG Hamm haftet der Verlobte nicht für den Verdienstausfall, den seine Verlobte durch die Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubs hat.

Verlobungsfeier:
Kosten für die Veranstaltung der Verlobungsfeier können ersetzt werden.
Verlobungsgeschenke:
Ausgaben für Verlobungsgeschenke können nur zurückverlangt werden, wenn es sich um Geschenke handelte, die in der gemeinsamen Wohnung Verwendung finden sollten.

Rückgabe von Verlobungsgeschenken:
Grundsätzlich kann jeder Verlobte vom anderen die Herausgabe dessen fordern, was er ihm geschenkt hat, wenn der dadurch ungerechtfertigt bereichert wird. Ob Sie etwas zu-rückgeben müssen, hängt unter anderem davon ab, ob es sich um ein Geschenk oder um Zuwendungen handelt, die in einer Liebesbeziehung normal und üblich sind. Anstandsgeschenke sind nicht Rückforderbar.

Verpflichtungen:
Verpflichtungen wie zum Beispiel ein Mietvertrag über die zukünftige Ehewohnung können ersetzt werden.

Wohnung:
Nachträgliche Forderungen, zum Beispiel für Miete, können nur für solche Aufwendungen gestellt werden, die in Erwartung der Ehe gemacht wurden. Das sind Aufwendungen, die auf die Zukunft zielen und sozusagen eine Grundlage für die Ehe bilden.

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