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Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland, Österreich und der Schweiz - Hochzeitsplaner und die Checkliste

28/12/2016
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Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland, Österreich und der Schweiz - Hochzeitsplaner und die Checkliste

Musste vor dem 1. Juli 1998 noch das Aufgebot (öffentlicher Aushang der Heiratswilligen) beim zuständigen Standesamt bestellt werden, gehört diese Prozedur nun der Vergangenheit an. Nach dem neuen Eheschließungsgesetz wird vom 1. Juli 1998 an das Aufgebot ersetzt durch eine schriftliche Anmeldung der Eheschließung. Ebenfalls beseitigt wurde die Wartezeit nach der Auflösung einer vorangegangenen Ehe. Auch Trauzeugen sind vom 1 .Juli 1998 an nicht mehr obligatorisch. Auf Wunsch können jedoch jederzeit ein oder mehrere Trauzeugen an der standesamtlichen Trauung teilnehmen.

Während sich die Brautleute ihr Standesamt für die Trauung grundsätzlich frei auswählen können, ist das für die Anmeldung zur Eheschließung zuständige Standesamt gesetzlich festgelegt. Die Anmeldung, die frühestens sechs Monate vor der Trauung möglich ist, müssen die Verlobten bei dem Standesamt anmelden, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Wohnt der Verlobte zum Beispiel in Würzburg, die Verlobte in Schweinfurt, so kann die Ehe-schließung sowohl in Würzburg als auch beim Standesamt in Schweinfurt angemeldet werden. Welche Unterlagen zur Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Die nachfolgenden Hinweise beziehen sich auf zwei ledige Deutsche, die im Bundesgebiet geboren sind und von denen ein zukünftiger Ehepartner mindestens! 8 Jahre alt und der andere mindestens 16 Jahre alt ist.

Daran gibt es nun einmal nichts zu rütteln: das Standesamt ist ein Amt, in dem eine amtliche Handlung durchgeführt wird. Diese dauert im Schnitt gerade zwanzig Minuten, schließlich steht das nächste Brautpaar bereits vor der Tür. Dennoch kann eine standesamtliche Trauung mehr als eine staubtrockene Angelegenheit sein, von der man später nur zu berichten weiß, dass es halt schnell ging. Nicht erst Ende des zweiten Jahrtausends, sondern schon Ende des 19. Jahrhunderts wurde es Mode, die standesamtliche Trauung als feierliche Zeremonie zu gestalten. Blumen, Musikuntermalung und ein Sektempfang schaffen heute wie damals den feierlichen Rahmen insbesondere für Brautpaare, die sich nicht kirchlich trauen lassen, aber dennoch nicht auf eine feierliche Zeremonie verzichten möchten. Auch der ganz große Auftritt im weißen Traumkleid ist heute nicht nur der kirchlichen Hochzeit Vorbehalten; in der früheren DDR war es sogar üblich, in Weiß mit Kranz und Schleier standesamtlich zu heiraten. Und nicht zuletzt ist es das Standesamt selbst, seine Ausstattung, seine Architektur und seine Umgebung, die den sakralen Rahmen einer Kirche ersetzen können. Vorbei sind die Zeiten, in denen eine Trauung außerhalb eines Standesamtes lediglich in Krankenhäusern und in Gefängnissen gestattet war. Heute wird amtlich auch in Burgen und Schlössern, in Hummerbuden und in Leuchttürmen getraut; im Kapitel „Standesämter, die aus dem Rahmen fallen" finden Sie eine Auswahl der originellsten und schönsten deutschen Standesämter. Schließlich feiert man ja nicht in der nächstbesten Kneipe um die Ecke, warum also sollte man in irgendeinem langweiligen Standesamt um die Ecke heiraten?

Immer öfter immer später...
... heiraten die Deutschen: 1996 waren die Frauen im Schnitt 27 Jahre und 6 Monate und die Männer 30 Jahre alt, als sie sich das Jawort gaben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden hat sich damit im Vergleich zu 1991 das Heiratsalter um 1 Jahr und 4 Monate bei den Frauen und um 2 Jahre und 2 Monate bei den Männern erhöht.

Bei der Anmeldung zur Eheschließung sind im Regelfall vorzulegen>:
in der Bundesrepublik
»- Personalausweis oder Repass.
>>-Aufenthaltsbescheinigung (= Familienstands- und Wohnsitzbescheinigung) der Meldebehörde (= Meldeamt des Hauptwohnsitzes). Das Ausstellungsdatum soll nicht länger als 4 Wochen zurückliegen.
>>-Personenstandsurkunde, und zwar entweder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch), falls die Eltern nach dem 1.1.1 958 im Bundesgebiet geheiratet haben. Diese Urkunde erhalten Sie - wenn die Ehe der Eltern noch besteht - beim Standesamt am Wohnort der Eltern; oder
die Abstammungsurkunde, falls die Eltern vor dem 1.1.1958 geheiratet haben (in diesem Fall ist kein Familienbuch angelegt) oder ein Verlobter nichtehelich geboren oder adoptiert wurde. Diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
>>-Nachweis über akademische Grade (Diplom, Promotions-urkunde), soweit eine Eintragung in die Heiratsurkunde gewünscht wird.
>>-Beitrittserklärung/Vollmacht mit den erforderlichen Angaben des Verlobten, der aus wichtigem Grund nicht persönlich zur Aufgebotsbestellung mitkommen kann. Dieses Formular ist beim Standesamt erhältlich.

in Österreich
>>-Staatsbürgerschaftsnachweis.
>>- Abschrift aus dem Geburtenbuch, die nicht älter als 6 Monate sein darf (erhältlich beim Standesamt des Ortes, in dem die Geburt eingetragen ist).
>>-Polizeiliche Aufenthaltsbestätigung (erhältlich bei der Gemeindeverwaltung am Wohnsitz).
Eventuell Nachweis über akademische Grade.
>>-Eventuell Nachweis über gemeinsame Kinder.
>>-Falls einer der beiden Partner verwitwet oder geschieden ist, sind außerdem folgende Papiere notwendig: Nachweis über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde) und Heiratsurkunden aus den Vorehen.
>>-Beitrittserklärung/Vollmacht mit den erforderlichen Angaben des Verlobten, der aus wichtigem Grund nicht persönlich zur Aufgebotsbestellung mitkommen kann. Dieses Formular ist beim Standesamt erhältlich.

in der Schweiz
Personenstandsausweis (bekommt man beim Zivilstandsamt des Heimatortes).
Niederlassungsausweis oder Wohnsitzbescheinigung (bei der Einwohnerkontrolle erhältlich).
Die Eheverkündung erfolgt sowohl am Wohnort der letzten 6 Monate, als auch in den Heimatgemeinden der beiden Partner. Ist die Trauung in einem anderen als dem heimatlichen Standesamt gewünscht, so stellt der Standesbeamte eine 6 Monate gültige Trauungsermächtigung aus. Mit ihr kann in jedem beliebigen Schweizer Zivilstandsamt geheiratet werden.
>>- Ausländische Partner benötigen einen Pass, einen Geburtsschein mit Angaben über die Eltern sowie ein Zeugnis über Staatangehörigkeit und Zivilstand.
>>- Falls einer der beiden Partner verwitwet oder geschieden ist, sind noch folgende Papiere notwendig: Nachweis über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde) und die Heiratsurkunden aus den Vorehen.

Hochzeitsbrauch „Reiswerfen"
Reichen Kindersegen bringen und die bösen Geister abwehren soll der Reisregen, der nach vollzogener Trauung über das Hochzeitspaar geworfen wird. Auf manchen Standesämtern wird dies allerdings nicht gerne gesehen, da man auf dem Reis leicht ausrutschen kann. Andere lehnen den Brauch ab, weil man nicht auf Nahrungsmitteln herumtreten sollte. Und von kirchlicher Seite kommt das nicht unwesentliche Argument, dass sich dieser Brauch ja nun schlecht mit einer Gesellschaft vertrage, in der die Empfängnisverhütung zum wesentlichen Bestandteil der Sexualität gehöre. Konfetti ist ebenfalls auf vielen Standesämtern verpönt, weil es nur schwer wieder zu entfernen ist. Hier sind uns die Amerikaner wieder einmal weit voraus: sie werfen nämlich Vogelfutter über die frisch Vermählten.

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