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Als tot erklären nach der Hochzeit - die Ehe aus rechtlicher Sicht

01/02/2020
2trauringe-gold
Als tot erklären nach der Hochzeit - die Ehe aus rechtlicher Sicht

Als tot erklären nach der Hochzeit
Diese Norm bedarf sicher genauerer Ausführungen. Ein Blick in das Gesetzt schadet auch hier nicht.
(1) Geht ein Ehegatte, nachdem der andere Ehegatte für tot erklärt worden ist, eine neue Ehe ein, so kann, wenn der für tot erklärte Ehegatte noch lebt, die neue Ehe nur dann wegen Verstoßes gegen § 1306 aufgehoben werden, wenn beide Ehegatten bei der Eheschließung wussten, dass der für tot erklärte Ehegatte im Zeitpunkt der Todeserklärung noch lebte.

Aus welch ehemaligen Zeiten diese Norm herrührt, dürfte klar sein. Und die Norm hat sich bis heute nicht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch verabschiedet, da auch außerhalb etwaiger Nachkriegsszenarien Folgendes das sittsame Eheleben zerrütten könnte: Der Benjamin verabschiedet sich von seiner Ehefrau, der Pamela, um mal eben Zigaretten kaufen zu gehen. Er kommt nicht wieder heim.

Die Pamela ist aufgrund seines Verschwindens ganz krank vor Sorge, die Kripo wird alarmiert, SAT 1 in Kenntnis gesetzt, doch alle Versuche, den Benjamin aufzustöbern, scheitern. Nach drei Jahren Trauer lernt Pamela den Lutz kennen. Nach sechs Monaten erster Verliebtheit beschließen die beiden, zu heiraten. Die Pamela hat sich bei ihrem Sohn erkundigt, ob das ginge. Der studiert schließlich seit zwei Semestern Jura. Mit dem Freifahrtsschein des Sohnes und der dauerhaften Vermisstenerklärung der Kripo im Gepäck ehelichen Pamela und Lutz. Als das frisch getraute Paar aus seinen Flitterwochen vom Scharmützelsee nach Hause zurückkommt, staunt zumindest die Pamela nicht schlecht, als plötzlich der Benjamin vor der Tür steht. Der wird schnell ganz rot im Gesicht, macht Lutz doch Anstalten, die Pamela über die Schwelle seiner Wohnungstür zu tragen. Er reißt dem Lutz die Pamela aus den Armen, schubst den Lutz beiseite und trägt seine Ehefrau selbst über die eheliche Schwelle zur Wohnung. Da steht die Pamela nun. Mit zwei Männern.

Das Gesetz hilft hier weiter: Die Ehe zwischen Pamela und Lutz bleibt in diesem Falle bestehen und wird nicht durch die maßgeblichen Ämter aufgehoben. Denn sowohl Pamela als auch Lutz gingen zum Zeitpunkt der Eheschließung davon aus, dass Benjamin tot sei. Der gute Glaube der beiden ist hier schützenswert, so wie auch die Ehe zwischen Pamela und Lutz. Im eherechtlichen Sinne gilt der verstorbene Benjamin auch weiterhin als verstorben. Der für Totgeglaubte lebt nicht länger. Zumindest nicht für die Eheschließung von Pamela und Lutz.

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