Trauringe und Verlobungsringe für die Ewigkeit!
Anmeldung und Registrierung

Das Plus der christlichen - gute Tipps nach der Hochzeit

18/08/2016
2trauringe-gold
Das Plus der christlichen - gute Tipps nach der Hochzeit


Ehe Die Tradition

Bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts war die Eheschließung weitgehend eine private Sache. Das Konzil von Trient fordert (zum Schutz der Ehe und der Frau) den Eheabschluß in der Kirche mit drei Zeugen. Traditionen können von jedem Paar mit neuem Leben erfüllt werden; wer die christliche Überzeugung von der Einheit und der Unauflöslichkeit der Ehe nicht teilt, der sollte sich nicht kirchlich trauen lassen. Wer sich „kirchlich traut“, sollte Ja sagen können zur Ehe, wie sie Jesus will, wie sie in der Gemeinde Jesu gelebt wird. Dann wird die Ehe zu einem heiligen Zeichen Gottes (Sakrament).

Jesus und die Ehe
Für Jesus ist die Ehe eine partnerschaftliche Gemeinschaft gleichwertiger Menschen, die auf Dauer in Liebe und Treue miteinander verbunden sind. Die Ehe schafft eine neue Gemeinschaft, die wichtiger ist, als bisherige Blutsbande und Freundschaften: „Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen ... und sie werden eins sein.“ Die Ehe ist durch die Treue der Partner unauflöslich: „Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen.“ Dennoch ist die Ehe durch die Schwäche und die Fehler der Partner vom Scheitern bedroht. Dann muss die Gemeinde Jesu helfend, nicht verurteilend zur Seite stehen. Jesus will, dass jeder seinen Lebensstand frei wählt; deswegen ist eine Ehe nur dann gültig und unauflöslich, wenn Freiheit und Reife gegeben sind.

Die Gemeinde Jesu
Die Christen führten von Anfang an eine Ehe, die sie deutlich von ihrer Umwelt abhob: „Seht, wie sie einander lieben...“ Im privaten Bereich konnten die Christen das Besondere ihres Glaubens leben. Sie führten ihre Lebensgemeinschaft unter dem Liebesgebot Jesu: „Du sollst Gott lieben und deinen Nächsten wie dich selbst.“ Zu dieser Liebe gehören Treue, Versöhnungs- und Leidensbereitschaft, sowie Durchhaltevermögen, also Tragen und Ertragen dazu.

Das Ehesakrament
Der besondere Wert, den die Ehe in der Gemeinde Jesu hat, wird durch das Wort Sakrament (heiliges und wirksames Zeichen Gottes für uns Menschen) ausgedrückt: In der Liebe der Partner und in ihrer Treue und gegenseitigen Hilfe wird Gottes Liebe sichtbar. Die Brautleute spenden sich das Sakrament und empfangen es voneinander. Nur diese sakramentale Ehe ist letztlich unauflöslich, weil sie zum Zeichen Gottes geworden ist.

Das Kind in der Ehe
Partnerschaftliche Liebe wird fruchtbar im Kind; die Eheleute setzen ihr Leben in dem ihrer Kinder fort. Über die Zahl ihrer Kinder entscheiden die Partner in eigener Verantwortung. Das christliche Paar ist zur Familienplanung verpflichtet, die ein Ja und ein Nein zum Kind mit einschließt. Ja zum Kind heißt: Das Kind soll erwünscht sein, die Eltern nehmen es in Liebe an und übernehmen für sein Leben die Verantwortung. Nein zum Kind heißt: Wenn in der gemeinsamen Überzeugung der Eltern ein Kind (oder ein weiteres) unverantwortlich ist, soll es verhütet werden. Abtreibung ist kein Mittel der Geburtenkontrolle, sondern Tötung menschlichen Lebens. Über die Methode der Verhütung entscheidet das Paar nach sachlicher Information und eigenem Gewissen. Es sollte dabei auch an die Methoden der „Natürlichen Familienplanung“ gedacht werden.

Formen und Formalitäten
Für die kirchliche Trauung gibt es folgende (gültige) Möglichkeiten:
• Die katholisch-kirchliche Trauung, wenn beide Partner katholisch sind.
• Die katholisch-kirchliche Trauung, wenn ein Partner katholisch ist.
• Die evangelisch-kirchliche Trauung bei Partnern beider Konfessionen; der katholische Teil braucht in diesem Fall die Erlaubnis (Dispens) seines Pfarrers.
• Die gemeinsame Trauung, auch „ökumenische“ Trauung genannt. Die gemeinsame Trauung ist eine katholische oder evangelische Trauung unter Mitwirkung des jeweils anderen Pfarrers (Trauerlaubnis für den katholischen Partner wie oben).
• Die nur standesamtliche Trauung mit nachfolgendem Eintrag in das Trauungsbuch des Pfarramtes am Wohnsitz des Paares.

Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die Ausfertigung des „Ehevorbereitungsprotokolls“.
Zuständig dafür ist der Pfarrer des Bräutigams, der Braut oder des gemeinsamen Wohnsitzes des Paares. Für dieses Protokoll werden von den Partnern neue Taufscheine erwartet. Traupriester und Traukirche stehen in der freien Wahl der Brautleute.

magnifier Call Now Button